Ab Juli: Rabattvertrag für Spironolacton 25 mg entfällt
Spironolacton zu 25 mg wird in die Kinderarzneimittelliste nach § 35 Absatz 5a Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Somit finden die Rabattverträge für Aldactone 25 mg und Spironolacton Accord 25 mg künftig keine Anwendung mehr.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurden unter anderem die Preisregeln für Kinderarzneimittel gelockert. Zudem ist eine Kinderarzneimittelliste unter Berücksichtigung altersgerechter Darreichungsformen und Wirkstärken zu erstellen und zu veröffentlichen. Für die aufgeführten Arzneimittel entfallen Festbeträge und Rabattverträge.
Die Liste umfasst unter anderem verschiedene Antibiotika, aber beispielsweise auch Carbamazepin, Ciclosporin A, Clonazepam, Enalapril, Esomeprazol, Fluconazol, Ibuprofen, Imatinib, Lamotrigin, Levetiracetam, Mesalazin, Morphin, Paracetamol, Salbutamol und Vancomycin – sowie Spironolacton zu 25 mg. Im Handel sind allerdings nur zwei Präparate, die auch auf der Kinderarzneimitteliste aufgeführt sind – Aldactone 25 mg (Esteve Pharmaceuticals) und Spironolacton Accord 25 mg (Accord Healthcare). Für Spironolacton Accord 25 mg wurden Rabattverträge geschlossen, doch die haben ab Juli bei der Versorgung keine Gültigkeit mehr.
Spironolacton gehört zu den Aldosteron-Antagonisten und wird beispielsweise zur Behandlung von Bluthochdruck und Ödemen eingesetzt. Spironolacton erhöht die Ausscheidung von Wasser und Natrium und Chlorid, im Gegenzug wird Kalium zurückgehalten. Spironolacton wird auch als „kaliumsparendes Diuretikum“ bezeichnet. Als Nebenwirkungen können Hyperkaliämie, Hyperurikämie, Impotenz, Stimmveränderungen und die Vergrößerung der Brustdrüsen bei Männern auftreten.
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