28.000 Euro für Kündigung wegen 273 Fehltagen?
Weil ein Angestellter in 38 Monaten insgesamt 273 Fehltage angesammelt hatte, wurde ihm die Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen. Dafür verlangt er eine Entschädigung von 28.000 Euro. Zu Recht? Das muss das Arbeitsgericht Lüneburg entscheiden.
Eine Kündigung während oder besser gesagt wegen Krankheit ist zwar nur unter gewissen Voraussetzungen möglich, einen generellen Kündigungsschutz gibt es in diesem Fall allerdings nicht, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund.
Zur Erinnerung: Um eine krankheitsbedingte Entlassung zu rechtfertigen, müssen unter anderem die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt werden und dies muss schwerer wiegen als das Interesse des/der Angestellten – sprich der Joberhalt. Außerdem gehört eine negative Gesundheitsprognose zu den Bedingungen. Dass Beschäftigte einfach „nur“ häufig und/oder lange krank sind, genügt demnach nicht. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass sich an dieser Situation auch künftig nichts ändern wird.
Genau dies war in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Lüneburg gegeben, so die Auffassung des Arbeitgebers. Die Folge: eine ordentliche, personenbedingte Kündigung. Doch diese wollte der betroffene Beschäftigte nicht akzeptieren. Nun kommt es zum Rechtsstreit.
Übrigens: Bis zu 30 Krankentage im Jahr müssen Arbeitgebende in der Regel hinnehmen.
Zu viele Fehltage: 28.000 Euro Abfindung für Kündigung?
Was war passiert? Zwischen Anfang 2022 und Ende 2024 hatte ein Versandmitarbeiter an 243 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt. Hinzukommen allein in diesem Jahr bis Februar weitere 30 Tage – insgesamt also 273 Krankentage. Eine weitere Zusammenarbeit war für den Chef daher nicht möglich, denn die wiederholte Pflicht zur Entgeltfortzahlung stelle eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar.
Doch der Mann wehrte sich gegen die Kündigung aufgrund seiner vielen Fehltage und zog vor Gericht. Denn er wollte eine Abfindung in Höhe von 28.000 Euro geltend machen. Der Chef bot jedoch lediglich rund ein Drittel davon (10.000 Euro) an. Laut dem Gericht eine angemessene Summe für eine Abfindung, die sich in der Regel auf ein halbes Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr belaufen sollte. Im vorliegenden Fall wären dies rund 9.000 bis 10.00 Euro. Doch der Beschäftigte schlug eine Einigung aus, sodass es in den nächsten Monaten zur Gerichtsverhandlung kommt.
Dabei muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sind – allem voran eine negative Gesundheitsprognose. Genau steht die Klärung der Frage im Fokus, ob die Fehltage aufgrund verschiedener Erkrankungen zustande gekommen sind oder eine überdauernde Grunderkrankung vorliegt.
Ob PTA während einer Krankheit selbst kündigen dürfen, erfährst du hier.
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