Vigantolvit Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo) wird in einzelnen Chargen auf Konsumentenebene zurückgerufen. Procter & Gamble hat dazu eine Sicherheitsmeldung veröffentlicht und die Apotheken informiert.
„Vor dem Hintergrund, dass in einigen Produktionschargen des Produktes ‚Vigantolvit Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo)‘ Rückstände von 2-Chlorethanol nachgewiesen wurden, werden Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) von 01/22 bis 05/23 von Procter & Gamble aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen“, informiert das Unternehmen.
Es handelt sich um einen freiwilligen Rückruf des Nahrungsergänzungsmittels. Betroffen sind die folgenden Packungen mit den genannten MHD:
- Vigantolvit Vitamin D3, K2 und Calcium, 30 Stück, PZN: 14371711 01/2022, 06/2022, 07/2022, 08/2022, 04/2023, 05/2023
- Vigantolvit Vitamin D3, K2 und Calcium, 60 Stück, PZN: 14371728 05/2022, 07/2022, 08/2022, 01/2023, 03/2023, 04/2023
Packungen mit einem späteren Mindesthaltbarkeitsdatum als den genannten Daten sind nicht betroffen und laut P&G „uneingeschränkt verkaufsfähig“.
Was ist zu tun? Verbraucher:innen, die in der Apotheke das Team auf den Rückruf ansprechen und im Besitz eines betroffenen Produktes sind, sollen sich werktags zwischen 9 Uhr und 17 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 588 9202 melden.
2-Chlorethanol hatte bereits im Sommer für Rückrufe bei Nahrungsergänzungsmitteln gesorgt. Betroffen waren unter anderem einzelne Chargen Abtei Magnesium Calcium+D3 (Omega Pharma) sowie VigantolVit Immun 5in1. „Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Produkte stellt der 2-Chlorethanol-Gehalt kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher dar“, teilte P&G im Juli mit.
2-Chlorethanol: Kein Zusammenhang mit Ethylenoxid
Wie P&G mitteilt, ist die Anwesenheit von 2-Chlorethanol nicht auf eine Verwendung von Ethylenoxid zurückzuführen: „Eine gründliche Untersuchung der Spuren von 2-Chlorethanol in Vigantolvit – Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo) hat bestätigt, dass diese nicht auf die Verwendung von Ethylenoxid zurückzuführen sind. Weder in den Rohmaterialien noch im Vigantolvit-Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo) Endprodukt wurde Ethylenoxid nachgewiesen.” Außerdem weist P&G darauf hin, dass für Verbraucher:innen kein gesundheitliches Risiko bestehe. „Das Vorhandensein von 2-Chlorethanol-Rückständen in unserem Produkt stellt nach unseren Erkenntnissen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zwar kein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher dar, entspricht jedoch nicht unseren hohen Qualitätsstandards. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben wir uns entschlossen, alle Chargen Vigantolvit – Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo), in denen Rückstände von 2-Chlorethanol gefunden wurden, freiwillig zurückzurufen. Die Herstellung und der Verkauf hochwertiger und sicherer Produkte bleibt unsere oberste Priorität.“
„Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel und wird zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen eingesetzt. Es kann das Erbgut verändern, Krebs erzeugen und ist in der Lebensmittelproduktion in Europa verboten“, schreibt die Verbraucherzentrale.
Aushang nicht vergessen: Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Wird ein Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise aufgrund von Qualitätsmängeln zurückgerufen, liegt die Zuständigkeit beziehungsweise die Hauptverantwortlichkeit beim Hersteller oder dem Erstinverkehrbringer des betroffenen Produktes, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt. Aber auch die Apotheken sind in der Pflicht.
Erreicht die Apotheke ein Rückruf eines Nahrungsergänzungsmittels, genügt es nicht, den Artikel aus dem Verkauf zu nehmen, sondern Verbraucher:innen müssen entsprechend informiert werden. Grundlage ist Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Wie genau die Mitarbeit der Apotheken aussieht, ist nicht definiert und den Vertriebstellen – sprich den Apotheken – laut BVL selbst überlassen und werde in der Regel am Einzelfall bemessen. Aber auch die Hersteller können Vorgaben für die Apotheken liefern, ob ein Aushang gemacht werden muss, Kund:innen angerufen werden müssen oder ähnliches. Im Fall von Vigantolvit Vitamin D3, K2 und Calcium (Aktiv-Osteo) wurde den Apotheken ein Aushang zur Verfügung gestellt.
„Ein Aushang ist dabei allerdings nach unserer Erfahrung das effizienteste und am häufigsten angewendete Verfahren (neben zentralen Rückrufen z. B. auf lebensmittelwarnung.de und den Internetseiten der betroffenen Unternehmen), sofern betroffene Produkte in dieser Verkaufsstelle bereits an Verbraucher:innen abgegeben wurden.“
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