16 Millionen Euro sollen für die Apotheken zur Verfügung stehen, um den finanziellen Verlust der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison abzufangen. Die ABDA hat zum Referentenwurf der Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung Stellung bezogen. So viel vorweg: Die Regelung sei „ein motivierendes Zeichen für die bevorstehende Grippeimpfsaison.“
Seit Monaten standen ABDA und Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Austausch zu einem Apothekenhonorar für die nicht abgegebenen Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21. In der vergangenen Woche hatte das BMG den Entwurf einer Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung vorgelegt. Demnach sollen 16 Millionen Euro für eine Entschädigungszahlung an die Apotheken zur Verfügung stehen.
Die ABDA „begrüßt den gefundenen Lösungsansatz, der sachgerecht und pragmatisch zugleich ist“, heißt es in der Stellungnahme der Standesvertretung. „Die Regelungen sind geeignet, gegenüber den öffentlichen Apotheken ein Zeichen zu geben, dass ihr Einsatz für die Verfügbarkeit von Grippeimpfstoff gesamtgesellschaftlich gewünscht
war, und dass eine ungerechtfertigte wirtschaftliche Belastung vermieden werden soll.“ Mehr noch, die Standesvertretung sehe in der Regelung auch ein motivierendes Zeichen für die bevorstehende Grippeimpfsaison 2021/2022.
„Der Deutsche Apothekerverband hat sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden. Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal, denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein“, sagt DAV-Chef Thomas Dittrich.
Laut Entwurf haben Apotheken einen Anspruch auf die Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung liegengebliebener Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021 entstanden sind. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Anzahl der nicht abgegebenen Impfdosen und dem Apothekeneinkaufspreis je Dosis. Übersteigt die Anzahl der gemeldeten Dosen die zur Verfügung stehenden 16 Millionen Euro, wird entsprechend anteilig je Apotheke gekürzt.
Die Abwicklung der Entschädigungszahlung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), das Geld kommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Aus Sicht der ABDA sei dieses Vorgehen „sachgerecht“ und werde von der Standesvertretung „ausdrücklich“ unterstützt.
Eine Bitte hat die ABDA allerdings: Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, regt die Standesvertretung an, klarzustellen, ob der genannte Erstattungsbetrag von bis zu 16 Millionen Euro als Brutto- oder Nettobetrag zu verstehen ist.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gratisgetränke in der Apotheke: Pflicht oder Kür?
Anstatt jeden Tag ein eigenes Wasser mit zur Arbeit zu bringen oder einen Kaffee beim Bäcker zu holen, wünscht sich …
142 Apotheken weniger im ersten Quartal 2024
Eine Apotheke in der Nähe ist vielen Patientinnen und Patienten wichtig. Aber die Branche steht unter Druck. Wie entwickelt sich …
BtM-Tausch: Aushelfen erlaubt?
Laufen in der Apotheke Betäubungsmittel (BtM)-Rezepte auf, ist in puncto Belieferung einiges zu beachten. Doch auch abseits der Verordnung lauern …