13,90 Euro: Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026
12,82 Euro beträgt der aktuelle Mindestlohn pro Stunde. Während PTA mit ihrem Gehalt meist darüber liegen, gilt dies nicht für alle Apothekenangestellten. Nun hat die Mindestlohnkommission eine Erhöhung beschlossen. Diese soll in zwei Stufen erfolgen. Bereits ab dem kommenden Jahr gibt es rund 1 Euro mehr/Stunde.
Die Mindestlohnkommission hat heute ihren Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG) bekanntgegeben. Dieser steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde – 1,08 Euro mehr als bisher. Daraus ergibt sich ein Plus beim monatlichen Bruttogehalt von 190 Euro, wie Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB, deutlich gemacht hat. Und auch die nächste Erhöhung ist bereits beschlossen: Ab 2027 wird der Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde betragen. Insgesamt erfolgt somit eine Erhöhung von 13,9 Prozent. „Damit erreichen wir den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und legen die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn“, heißt es vom DGB.
Nun muss die Erhöhung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) per Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Mindestlohn steigt: „Tragfähige Lösung“ statt „Voodoo-Ökonomie“
Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, so Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission. Die aus der Politik vorgeschlagenen und mitunter auch geforderten 15 Euro pro Stunde ab 2026 wurden nicht umgesetzt, denn diese würden lediglich auf Prognosen basieren, auf die sich die Kommission jedoch nicht bezieht. Stattdessen erfolgte eine Orientierung an den im MiLoG und der Geschäftsführung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien. „15 Euro Mindestlohn in 2026 war und bleibt parteipolitische Voodoo-Ökonomie“, so Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des BDA.
Die nun erzielte Lösung ist „tragfähig“ und stellt einen Kompromiss dar, der für den Ausgleich der Interessen der Beschäftigten und der Betriebe sorgt, so Schönefeld. Damit kann einerseits der Mindestschutz für Arbeitehmer:innen weiterentwickelt und zugleich die Tragfähigkeit für Unternehmen gewährleistet werden.
Zur Erinnerung: Die Mindestlohnkommission wird von der Bundesregierung eingesetzt und ist unabhängig. Mitglieder sind neben der Vorsitzenden jeweils drei Vertreter:innen der Gewerkschaften und der Arbeitgebenden sowie zwei nicht stimmberechtigte wissenschaftliche Mitglieder.
„Netto-Klau“ muss enden
Zu Beginn der Verhandlungen gingen die Vorstellungen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden weit auseinander, so Körzell. Eine besondere Belastung stellten dabei der mediale, aber vor allem auch der politische Druck dar, so Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des BDA. „Die Unabhängigkeit der Kommission ist unabdingbar, das muss auch die Politik begreifen“, so sein Appell.
Dennoch sei es gelungen, eine Einigung zu erzielen, von der Millionen Menschen profitieren. Insgesamt sei der Personenkreis der Mindestlohnempfänger:innen noch immer zu groß, so Körzell. Die Erhöhung sorge jedoch für Entlastung und ein Lohnplus von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro. Dies könne dazu beitragen, die Kaufkraft anzukurbeln. Dafür sei jedoch auch die Politik in der Pflicht, erklärt Kampeter. Denn der zunehmende „Netto-Klau“ bei Mindestlohnempfänger:innen und anderen Geringverdiener:innen müsse enden. Steuern und Sozialabgaben würden diese Betroffenen verstärkt belasten und dies könnte sich mit den aktuellen politischen Entwicklungen weiter verschärfen. Somit könnte die Erhöhung eben nicht 1:1 in die Wirtschaft fließen.
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