Zwei neue Gesundheits-Apps auf Rezept
Neben Fitness- und Ernährungs-Apps sind auch digitale Gesundheits-Apps (DiGA) auf dem Vormarsch. Seit etwa einem Jahr können DiGA von Ärzt:innen verordnet werden, die Kassen übernehmen die Kosten. Vor kurzem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwei neue Gesundheits-Apps zugelassen: HelloBetter und Novego.
Die Pandemie hat nicht nur körperliche Folgen, sondern ist auch für die Psyche ein echter Stresstest. Verschiedene Faktoren wie Lockdown und Angst vor einer Erkrankung haben unter anderem zu Depressionen geführt. Zwei neue Gesundheits-Apps auf Rezept setzen hier an.
HelloBetter ist die erste digitale Burnout-Behandlung auf Rezept. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können den wissenschaftlich belegten digitalen Therapiekurs Stress und Burnout verordnen und die Patient:innen werden von einem/einer persönlichen Psycholog:in begleitet. Der Kurs mit einer Dauer von zwölf Wochen ist beispielsweise für Personen geeignet, die sich im Alltag gestresst, erschöpft und überlastet fühlen, unter Konzentrationsstörungen und abnehmender Leistungsfähigkeit leiden, oder wenn berufliche oder private Sorgen die Lebensqualität mindern sowie beim Vorliegen von Schlafproblemen verbunden mit Tagesmüdigkeit. Im Kurs lernen Betroffene unter anderem, was die Stressauslöser sind, wie mit scheinbar unlösbaren Problemen umgegangen und wie die eigene Stimmung verbessert werden kann.
Novego ist eine DiGA für Personen mit Depressionen. Ziel ist es, Wartezeiten zu überbrücken und Therapien zu begleiten oder abgeschlossene Therapien zu stabilisieren. Patient:innen werden von Psycholog:innen beraten und begleitet. Novego bietet Betroffenen über einen Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ein auf die individuelle Situation und persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes, psychologisches Programm zur Bewältigung von depressiven Symptomen, Angststörungen, Burnout, Stressbelastungen oder Schlafproblemen.
Digitalen Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung und werden vom BfArM gemäß § 139e SGB V bewertet, zugelassen und in einem Verzeichnis gelistet. Innerhalb von drei Monaten prüft das BfArM im Rahmen eines Fast-Track-Verfahrens die Herstellerangaben zu Sicherheit, Leistung, Datenschutz, medizinischer Qualität und Interoperabilität sowie wissenschaftliche Nachweise zum positiven Versorgungseffekt.
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