Ziel(e) erreicht: Wann besteht Anspruch auf individuelle Boni?
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Inflationsprämie oder 13. Gehalt: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Chef:innen PTA mit einer Finanzspritze belohnen können. Doch auch abseits davon haben PTA die Möglichkeit, für ein Extra im Portemonnaie zu sorgen. Stichwort individuelle Boni. Entscheidend dabei: die Zielvereinbarung.
Das Gehalt ist Verhandlungssache. So weit, so bekannt. Das bedeutet, PTA sind selbst dafür verantwortlich, wie viel Geld sie am Ende des Monats im Portemonnaie haben. Auch wenn Tarifbindung besteht, können Angestellte beispielsweise weitere Extras für sich aushandeln. Dazu gehören individuelle Boni.
So bieten einige Chef:innen einen bestimmten Prozentsatz des regulären Gehalts obendrauf an, um Mitarbeitende zu besseren Leistungen zu motivieren. Denn die Zahlung ist daran geknüpft, dass festgelegte Ziele erreicht werden. Welche das sind und bis wann sie abgehakt sein müssen, wird vorab entweder gemeinsam vereinbart oder nur durch den/die Chef:in festgesetzt.
Individuelle Boni: Auf die Zielvereinbarung kommt es an
Die Zielvereinbarung sollte möglichst eindeutig formuliert sein, um später genau feststellen zu können, ob die jeweiligen Leistungen erbracht wurden oder nicht. Hier kommt die sogenannte S.M.A.R.T.-Regelung ins Spiel. Die Buchstaben stehen für „spezifisch“, „messbar“, „anspruchsvoll“, „realistisch“ und „terminiert“. Im Klartext bedeutet das: Es kommt auf das richtige Maß an. So sollte sich nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass möglichst konkrete Aufgaben zu einem bestimmten Maß erfüllt werden müssen, und zwar in einem festgelegten Zeitrahmen.
Entscheidend ist auch der Grundsatz des billigen Ermessens nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch. Demnach müssen bei der Bestimmung von Leistungen durch Arbeitnehmende auch ihre Interessen berücksichtigt werden. Werden von vornherein unerfüllbare Ziele festgelegt, kann Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Gleiches gilt, wenn eine Zielvereinbarung fehlt.
Achtung: Es wird unterschieden zwischen persönlichen Zielen, die Mitarbeitende unmittelbar durch ihre Leistung beeinflussen können, und Unternehmenszielen, die nur gemeinsam, also im Team erreicht werden können.
Die Zielvereinbarung für individuelle Boni sollte außerdem schriftlich festgehalten werden und eine Regelung enthalten, wie sich das Beenden des Arbeitsverhältnisses auf die Bonuszahlung auswirkt, beispielsweise ob Kürzungen zu erwarten sind oder die Zahlung nur erfolgt, wenn mindestens XY Monate im Kalenderjahr gearbeitet wurde.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Mit Hund zur Arbeit: Geduldet heißt nicht erlaubt
Streitthema Hund: Ob dieser mit zur Arbeit darf, sorgt immer wieder für Diskussionen unter Angestellten, mitunter auch in der Apotheke. …
Adexa zum Koalitionsvertrag: Arbeitsbedingungen und Teams müssen im Mittelpunkt stehen
Dass die Apotheken ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag von Union und SPD erhalten haben, lässt die Branche auf einen Politikwechsel …
Trotz Festbetragserhöhung: Tamoxifenproduktion bleibt unwirtschaftlich
Vor rund drei Jahren sorgte der Lieferengpass Tamoxifen-haltiger Arzneimittel für Aufsehen. Da ein Rohstoffhersteller die Produktion des Zytostatikums eingestellt hatte, …