Wiederholungsrezept ist da
Das Wiederholungsrezept ist da. Im April wurde das Feature in einer Pilotphase erprobt und ein Fehler durch ein Update behoben. „Wiederholungsrezepte können nun in der Regelversorgung genutzt werden“, teilt die gematik mit.
Die Wiederholungsverordnung in nun per E-Rezept möglich, und zwar nur als digitale Verordnung. Lange mussten Praxen, Apotheken und Patient:innen auf das Feature warten. Doch jetzt können Zeit und Wege gespart werden. Denn das Wiederholungsrezept ist ein Jahr gültig und kann insgesamt viermal beliefert werden – Erstabgabe des verschriebenen Arzneimittels und bis zu drei weitere Abgaben. Dabei müssen nicht alle Rezepte auf einmal eingelöst werden, denn das jeweilige E-Rezept ist mit einer Gültigkeitsdauer versehen.
Wird das Rezept nicht mehr benötigt, können Praxen, Apotheken und Versicherte das Rezept löschen. Muss die Dosierung geändert werden, wird laut gematik die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und ein neues Rezept ausgestellt. Die Verordnung kann via E-Rezept-App oder auch als Ausdruck in der Apotheke beliefert werden. Künftig soll dies auch mit der elektronischen Gesundheitskarte möglich sein. Die Apotheken rechnen jeden E-Rezeptteil der Mehrfachverordnung eigenständig ab, und zwar mit den jeweiligen Abgabedaten und dem entsprechenden Abrechnungsdatensatz.
Im April startete die Pilotierung des Wiederholungsrezeptes. Wie viele Mehrfachverordnungen ausgestellt wurden, konnte die gematik nicht einsehen. Getestet wurden Anwendungsfälle mit verschiedenen Arztpraxen und Apotheken. Die Pilotierung habe allen Beteiligten wichtige Erkenntnisse über das Zusammenwirken der eingesetzten Systeme gebracht. Zudem konnten Verbesserungspotentiale identifiziert werden. „Diese Verbesserungspotentiale wurden mit den betroffenen Herstellern besprochen. Im Fachdienst wurde ein Fehler festgestellt, welcher mit einem Update am 20. Juni 23 behoben wurde“, so die gematik. „Wiederholungsrezepte können nun in der Regelversorgung genutzt werden. Alle Praxisverwaltungssysteme unterstützen diese Funktion, gemäß KBV Zertifizierung.“
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