Wie läuft das mit der Krankschreibung?
PTA sind im Handverkauf pathogenen Keimen ausgesetzt. Kopfschmerzen, verstopfte Nase, schwere Glieder können Anzeichen eines Infekts sein – wer sich so fühlt, gehört ins Bett und nicht auf die Arbeit. Eigentlich ganz simpel. Doch so einfach ist es meist nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Krankschreibung.
Wann muss der Arbeitnehmer sich krankmelden? Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ mitteilen – das regelt das Gesetz. Laut Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg, ist es höflich, das möglichst frühzeitig zu tun. „Aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich arbeitsunfähig bin.“
Muss der Arbeitgeber wissen, was ich habe? Nein. Es gilt grundsätzlich, zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden: „Wenn ich wegen meiner Krankheit meinen Job nicht mehr machen kann, bin ich arbeitsunfähig“, erklärt Markowski. Welche Krankheit der Arbeitnehmer hat, muss der Arbeitgeber aber nicht wissen.
Auf welchem Weg muss sich die PTA arbeitsunfähig melden? Das kann jede Apotheke regeln, wie sie will. Die erste Info des Arbeitnehmers ist aber oft formlos. Wichtig ist, sich direkt beim Filialleiter oder dem diensthabenden Apotheker krank zu melden. Dies kann je nach in der Apotheke üblichem Kommunikationsweg am Telefon oder per Mail erfolgen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber jedoch im Original vorliegen. Ist es dem Mitarbeiter nicht möglich, diese selbst in der Apotheke abzugeben, kann sie per Post geschickt werden.
Wann muss die ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber sein? Laut Gesetz muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also an Tag vier, beim Arbeitgeber sein. Das Wochenende zählt mit – wer am Freitag fehlt, muss am Montag die Bescheinigung vorlegen. Kommt sie zu spät, darf der Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Fortzahlung des Lohns verweigern. Und Vorsicht: Der Arbeitgeber darf von der gesetzlichen Regelung abweichen und schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen.
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich krankgeschrieben bin? Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seine Genesung nicht verzögert und seiner Krankheit angemessen ist. „Wenn jemand einkaufen geht, muss das nicht heißen, dass er sich genesungswidrig verhält oder gar nicht arbeitsunfähig war“, sagt Peter Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.
Sollte der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit kommen, wenn er sich gut fühlt, aber noch krankgeschrieben ist? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert nur die vom Arzt erwartete maximale Dauer der Erkrankung. Wenn sich der Arbeitnehmer schon vorher fit fühlt, kann er auch zur Arbeit gehen. Sollte der Arbeitgeber objektive Zweifel an der Arbeitsfähigkeit haben, könne eine betriebsärztliche Untersuchung angeordnet werden, bevor der Arbeitnehmer zurück an den Arbeitsplatz kommen kann.
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