Rund 500 Millionen Papierrezepte werden pro Jahr ausgestellt. Damit soll bald Schluss sein und das E-Rezept das Muster-16-Formular ablösen. Wie das E-Rezept in der Apotheke funktioniert, verraten die FAQ.
QR-Code statt rosa Rezept
Wird ein E-Rezept ausgestellt, wird in der Arztpraxis ein QR-Code erstellt, auf dem alle relevanten Verordnungsdaten gespeichert sind. Das digitale Rezept wird von der Praxis auf einem Server gespeichert, auf den die Apotheke, in der das E-Rezept eingelöst werden soll, zugreifen kann.
Der QR-Code kann per App der gematik auf dem Smartphone oder Tablet des/der Patient:in abgerufen und in der Wahlapotheke vorbestellt werden.
Was ist, wenn der/die Patient:in kein Smartphone hat?
Dann kann der QR-Code von der Praxis auf Papier ausgedruckt und in der Apotheke der Wahl eingelöst werden.
Wer kann das E-Rezept einlösen?
Wie auch beim Papierrezept muss der/die Patient:in das E-Rezept nicht selbst einlösen, sondern auch eine/n Vertreter:in schicken.
Was passiert in der Apotheke?
Der Apotheke kann das E-Rezept digital zugewiesen oder der QR-Code vor Ort gescannt werden. Über den Rezeptcode erhalten Apotheken direkten Zugriff auf die elektronisch signierte Verordnung des/der Ärzt:in und die Rezeptdaten werden direkt in das Warenwirtschaftssystem übernommen. Ein händisches Erfassen oder Einscannen des Rezepts ist nicht mehr notwendig. Sind auf dem Sammelcode mehrere Rezepte hinterlegt, werden diese auf einmal heruntergeladen. Soll jedoch nur ein Teil der Verordnungen eingelöst werden, können die einzelnen Rezeptcodes in der Apotheke gescannt werden.
Was gilt in puncto Korrekturen?
Müssen Korrekturen und/oder Ergänzungen vorgenommen werden, ist eine elektronische Signatur mit dem HBA des/der für die Abgabe Verantwortliche:n (Apotheker:in, Pharmazieingenieur:in) notwendig, informiert die gematik. Achtung: Die Signatur ist bis zum Ende des nächsten Arbeitstages möglich – nötig sind PIN-Eingabe und das Einstecken des Heilberufsausweises in das Kartenterminal.
Eigentlich soll es keine Fehler beim E-Rezept geben, denn Ärzt:innen können nur vollständige E-Rezepte digital signieren und auch Formfehler sollen der Vergangenheit angehören. Ab November soll jedoch ein Referenzvalidator verfügbar sein, der die Verordnungen überprüft.
Können Patient:innen das E-Rezept wieder mitnehmen, wenn das Medikament nicht verfügbar ist?
Ja, so die gematik. Kann ein E-Rezept nicht beliefert werden, können Kund:innen das E-Rezept einer anderen Apotheke zuweisen. Allerdings muss die Apotheke, die nicht liefern kann, das E-Rezept aus dem Warenwirtschaftssystem wieder freigeben.
Kann auch nur ein Teil eines E-Rezepts beliefert werden?
Die Antwort der gematik lautet: Ja. Jede Verordnungszeile für ein Arzneimittel ist ein gesondertes E-Rezept und kann einzeln beliefert werden. Dazu werden in der Apotheke nur die E-Rezeptcodes gescannt, die eingelöst werden sollen.
Wie viele Medikamente können verschrieben werden?
Es können, wie auch beim Muster-16-Formular, drei Arzneimittel verschrieben werden. BtM- und T-Rezepte sowie grüne Rezepte können noch nicht digital ausgestellt werden.
Was passiert mit dem Ausdruck? Muss dieser aufbewahrt werden?
Nein, der Ausdruck muss nicht dokumentiert werden. Er kann entweder datenschutzkonform entsorgt oder der/dem Kund:in mitgegeben werden. Ist der QR-Code ausgelesen und beliefert, ist er ungültig. Alle abrechnungsrelevanten Daten liegen elektronisch vor.
Unsere Apotheke hat kein Gäste-WLAN, können Kund:innen die App auch offline nutzen?
In diesem Fall empfiehlt die gematik den Kund:innen, die die App verwenden, diese einmal zu starten, wenn sie Internetempfang haben, und die Rezepte auf das Smartphone zu laden. Dann stehen die E-Rezepte auch offline in der App zur Verfügung.
Können E-Rezepte aus dem Ausland beliefert werden?
Nein, E-Rezepte aus dem EU-Ausland sind derzeit hierzulade nicht einlösbar.
Wie zeichnen PTA E-Rezepte ab?
„PTA verwenden eine einfache Signatur, die mithilfe der Institutionskarte SMC-B und der Dokumentation im Warenwirtschaftssystem erfolgt (gemäß ApBetrO §17 Abs. 6)“, so die gematik.
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