Der Apothekerverband Nordrhein warnt vor knapp werdenden Corona-Schnelltests in den Apotheken und steigenden Preisen. „Vielerorts sind Tests nicht mehr erhältlich“, sagte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein der Zeitung „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe).
„Auch die Zulieferer für die Apotheken können nicht mehr alle Bestellungen unserer Mitgliedsapotheken bedienen. Wir haben deshalb mit Engpässen bei Tests für Laien und bei professionellen Tests für unsere Teststellen zu kämpfen“, sagte Preis. Das führe auch zu steigenden Preisen.
Bei einer Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests sei daher eine ausreichende Vergütung für die Durchführung von Schnelltests wichtig: Nur so lasse sich den „stark steigenden Einkaufspreisen begegnen“, begründete der Verbandschef. Zwar hätten einige Apotheken ihr Angebot als Teststelle aufgegeben, seien aber bereit, wieder loszulegen. Dazu brauche es allerdings „schnell eine eindeutige Entscheidung der Politik“.
Vertreter:innen der voraussichtlichen künftigen Ampel-Koalition hatten am Montag deutlich gemacht, dass sie eine Wiedereinführung der kostenfreien Schnelltests für alle planen. Nach Angaben des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) laufen darüber mit den Ampel-Vertreter:innen derzeit Gespräche. Seit dem 11. Oktober gibt es die kostenfreien Schnelltests nur noch für bestimmte Gruppen, die sich nicht impfen lassen können, etwa Kinder unter 12 Jahren.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Fertigarzneimittelname und Wirkstoffangabe bald Pflicht?
Die Wirkstoffangabe könnte auch bei der Verordnung eines Fertigarzneimittels verpflichtend werden. Im Januar wird der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) eine …
Überbleibsel aus 2024: Urlaub vs. Überstunden – Was muss zuerst genommen werden?
Das Jahr neigt sich dem Ende und in der Apotheke hat längst die stressige Vorweihnachtszeit begonnen. Da bleibt kaum Zeit …
Pflegehilfsmittel: Monatspauschale steigt auf 42 Euro
Die Friedenspflicht beim Pflegehilfsmittelvertrag gilt noch bis Jahresende. Apotheken können Anspruchsberechtigte aber auch nach dem Jahreswechsel versorgen. Der DAV wird …