WEPA: Apotheken können NEM-Eigenmarken kreieren
Mit Eigenmarken die Kundenbindung stärken: Genau das will WEPA Apotheken ermöglichen und hat dafür ein neues Konzept auf den Weg gebracht. Apotheken können ab sofort Eigenmarken für Nahrungsergänzungsmittel gestalten.
„Ziel muss es sein, dass die Apotheke bei der Beratung direkt zu ihren Eigenmarken greifen kann, wenn Kund:innen keine expliziten Marken- oder Produktwünsche haben“, erklärt ein Mitarbeiter im Rahmen der Expopharm. Der Reihe nach. Unter dem Titel „WEPA – Die Apothekenmarke“ gibt es bereits eigene Produkte des Unternehmens für verschiedene Indikationen, beispielsweise Hygiene und Wundheilung, Nase, Allergie und Erkältung, Muskeln, Gelenke und Bewegung sowie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente. So weit, so bekannt. Neu ist nun: Apotheken können daraus Eigenmarken kreieren.
Im Bereich Nahrungsergänzungsmittel bietet WEPA den Apothekenteams ab sofort die Möglichkeit, beim Packungsdesign kreativ zu werden: Entweder sie wählen eine Designvorlage für die Faltschachtel, die dann mit dem Apothekenlogo und der postalischen Adresse versehen wird. Als Alternative können Apotheken das Aussehen – mit Ausnahme des Pflichttextes – individuell gestalten und so ihre persönlichen Eigenmarken entwickeln. Die Packung wird anschließend klimaneutral gedruckt und mitsamt dem Produkt direkt in die Apotheke geschickt. Versteckte Zusatzkosten für Gestaltung und Versand entstehen laut Unternehmen nicht.
Möglich sind Eigenmarken für folgende Produkte:
- Magnesium 400 Depot
- Magnesium Direkt
- Calcium + D3 + K2
- Omega-3
- Immun direkt
- A-Z Komplex
- Vitamin C + Zink Depot
Hinzu kommt Vitamin C Pulver, das jedoch nur mit eigenem Logo und Adresse versehen werden kann.
Der Vorteil: Die Kundenbindung wird gestärkt, denn Kund:innen verbinden beim Blick auf die Packung direkt die Apotheke mit dem Produkt. „Durch exklusive Produkte steigern Sie Ihren Wettbewerbsvorteil und Ihr Image. Und das Wichtigste: Sie vermitteln Fachkompetenz und schaffen Vertrauen“, heißt es vom Unternehmen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BtM-Rezept: Abgabe- vs. Vorlagefrist
BtM-Rezepte müssen bis zum achten Tag inklusive Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden. Die Abgabefrist ist davon jedoch unberührt, denn …
Melatonin-Suspension: Anreibung beugt Pulveragglomeraten vor
Wird in der Apotheke eine Melatonin-Suspension hergestellt, kann nach NRF-Vorschrift 17.6 verfahren werden. Um Pulveragglomerate zu vermeiden, soll in mehreren …
Biosimilars: So wird ausgetauscht
Voraussichtlich ab April müssen Apotheken auch bei Biologika austauschen und preisgünstigere Biosimilars abgeben – so wie es bei chemisch-synthetisch hergestellten …












