Mit dem nahenden Jahresende steht vielerorts die Zahlung des Weihnachtsgeldes an – doch nicht für jede/n. Unter den Tarifbeschäftigten profitieren 2024 rund 86 Prozent von Weihnachtsgeld.
Besteht Tarifbindung – sprich sind Angestellte Mitglied in der Gewerkschaft und Chef:innen Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband –, ist die Chance auf Weihnachtsgeld bekanntlich höher als ohne Tarifvertrag. Demnach erhalten hierzulande rund neun von zehn Tarifbeschäftigten 2024 Weihnachtsgeld. Das geht aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.
Weihnachtsgeld 2024 im Schnitt bei 2.987 Euro
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des/der Chef:in. Demnach besteht kein genereller Anspruch darauf und die Höhe kann abweichen. Eine Ausnahme gilt, wenn Arbeitgebende die Zahlung bereits regelmäßig über mehrere Jahre geleistet haben – Stichwort betriebliche Übung. Zwar darf sich nicht jede/r über Weihnachtsgeld freuen, unter den Tarifbeschäftigten erhalten jedoch knapp 86 Prozent im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Die durchschnittliche Höhe liegt dabei um 178 Euro (6,3 Prozent) höher als im letzten Jahr und beträgt 2.987 Euro.
Doch wie immer gibt es Unterschiede je nach Branche. Im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen profitieren rund 92 Prozent der Tarifbeschäftigten von Weihnachtsgeld, und zwar in Höhe von 3.713 Euro.
Schwankungen zwischen 354 und 5.955 Euro
Nur rund ein Zehntel dieses Betrags (394 Euro) und damit das niedrigste Weihnachtsgeld bekommen dagegen Angestellte, die im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ tätig sind. Allerdings erhalten in diesem Sektor nahezu alle Beschäftigten (99 Prozent) das finanzielle Extra, während in der Tabakindustrie nur jede/r zweite Anspruch hat.
Den höchsten Betrag gibt es wiederum für Arbeitnehmende in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ (5.955 Euro) und „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ (5.898 Euro), über den sich alle tarifgebundenen Angestellten freuen dürfen.
Die jeweiligen Beträge beziehen sich den Expert:innen zufolge auf eine Vollzeitstelle. Für die Auswertung wurden die Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen herangezogen, die in der Tarifdatenbank hinterlegt sind. Für die Berechnung des durchschnittlichen Weihnachtsgeldes wurden dabei nur Tarifverträge, die die Zahlung von Weihnachtsgeld vorsehen, berücksichtigt. Einbezogen wurden alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November/Dezember.
Mehr als die Hälfte der PTA erhält Weihnachtsgeld
Unter den PTA erhalten 57 Prozent in der Apotheke, in der sie tätig sind, Weihnachtsgeld, wie eine aposcope-Befragung gezeigt hat. Dabei ergibt sich zwischen Kolleg:innen mit und ohne Tarifbindung ein Unterschied um 5 Prozentpunkte – 58 versus 53 Prozent. Während der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung in § 18 Bundesrahmentarifvertrag geregelt ist, gilt dies für das Weihnachtsgeld nicht. Am häufigsten profitieren PTA in Hamburg (66 Prozent) vom Weihnachtsgeld, während Mecklenburg-Vorpommern (45 Prozent) das Schlusslicht bildet.
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