Warnung in Österreich: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) rät aktuell dringend von der Anwendung von magistral hergestellten Noscapin-Hustensäften ab. Dabei handelt es sich um eine vorbeugende Sicherheitsmaßnahme.
Ab sofort und bis auf Weiteres sollen keine in der Apotheke hergestellten Noscapin-Hustensäfte angewendet werden. Die Warnung gilt ebenfalls für andere Noscapin-haltige Zubereitungen wie Zäpfchen. Bei dieser Maßnahme handele es sich um eine Vorsichtmaßnahme.
Was ist der Grund?
In Niederösterreich sind gestern zwei Zwischenfälle im Zusammenhang mit in der Apotheke hergestellten Noscapin-Hustensäften bekannt geworden. Dabei handele es sich um Vergiftungserscheinungen bei Kleinkindern. Diese mussten behandelt werden. Inzwischen gehe es den Kindern den Umständen entsprechend gut.
Laut BASG besteht der Verdacht auf eine Verunreinigung mit Atropin. Einem Sprecher zufolge handele es sich um ein lokales Problem und es seien womöglich nur eine oder zwei Apotheken betroffen. Die Ermittlungen dauern noch an.
Die Apotheken wurden zunächst von der Kammer über die Sperrung der Rezeptursubstanz von Gatt-Koller mit der Chargennummer 19.00428 informiert. Es bestehe der dringende Verdacht auf eine gesundheitsgefährdende Verwechslung bei der Abfüllung. Im weiteren Tagesverlauf wurde am Nachmittag schließlich die Abgabe komplett verboten. Alle damit angefertigten Arzneimittel dürften nicht mehr abgegeben werden und seien unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und sicherzustellen. Apotheken, die in der Rezeptur entsprechende Stoffe vorrätig haben, sollen sich melden.
Apotheker fertigen seit einiger Zeit Noscapin-Rezepturen selbst an, denn das entsprechende Fertigarzneimittel wurde vor einigen Jahren vom Markt genommen. Über den Großhandel können die Rezepturen auch bei spezialisierten Apotheken angefordert werden.
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