Wegen Geschlecht weniger Gehalt: Rund 43.000 Euro Nachzahlung
Zwar gilt im Allgemeinen der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, doch die Realität sieht mitunter anders aus. Vor allem Frauen haben gegenüber männlichen Kolleg:innen oft das Nachsehen. Weil sie nur wegen ihres Geschlechts weniger Gehalt bekam, klagte eine Frau und soll mehr als 43.000 Euro Nachzahlung bekommen.
Dass Frauen hierzulande vielfach noch immer weniger verdienen als Männer, ist bekannt. Im Schnitt sind es sogar rund 4 Euro/Stunde weniger. Zu den Gründen gehört unter anderem, dass weibliche Angestellte häufiger in Teilzeit arbeiten, in unterschiedlichen Branchen tätig sind oder andere Qualifikationen aufweisen. Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit – Umfang, Aufgaben und Co. – ist eine Benachteiligung beim Gehalt aufgrund des Geschlechts jedoch tabu, wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt ist. Bei Verstößen haben Angestellte mitunter Anspruch auf Entschädigung. So auch eine Bürgermeisterin, die wegen ihres Geschlechts weniger Gehalt als ihr männlicher Vorgänger und Nachfolger erhielt und dafür mehr als 43.000 Euro zugesprochen bekommt.
Rund 43.000 Euro Nachzahlung wegen Geschlechtsdiskriminierung
In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Baden-Württemberg) ging es demnach um die Geschlechtsdiskriminierung der Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos. Genau reichte die Frau gegen ihren Arbeitgeber eine Equal-Pay-Klage ein und war damit erfolgreich. Der Grund: Die Bezahlung erfolgte nach Besoldungsgruppen gemäß Landeskommunalbesoldungsgesetz, wobei die genaue Einstufung von der jeweiligen Gemeinde festzulegen ist, und zwar anhand von objektiven Kriterien. Das Problem: Die Frau wurde von vornherein niedriger eingestuft als ihr Vorgänger sowie ihr Nachfolger (A14 statt A15). Erst nach rund vier Jahren im Amt erfolgte eine Höherstufung der Bürgermeisterin.
Gegen diese Entscheidung der Gemeinde wehrte sich die Frau nach ihrer Amtszeit und verlangte eine Nachzahlung sowie eine Entschädigung für die Ungleichbehandlung – zu Recht, entschied das Gericht Ende April. Denn ein objektiver Grund für die andere Einstufung liege nicht vor. Somit erhielt die Frau nach Auffassung der Richter:innen lediglich aufgrund ihres Geschlechtes weniger Gehalt – ein Verstoß gegen das AGG.
Der Arbeitgeber muss der Frau daher mehr als 43.000 Euro zahlen – rund 36.500 Euro für die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe und zusätzlich 7.000 als Entschädigung.
Eine Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde zugelassen.
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