Wegen fehlender Zeiterfassung: 50.000 Euro für Überstunden
Müssen Angestellte Überstunden leisten, sollten diese auch vergütet werden. Doch dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem muss die Mehrarbeit auch erfasst werden. Wegen fehlender Zeiterfassung bekam eine Angestellte rund 50.000 Euro für geleistete Überstunden nachgezahlt.
Überstunden gehören für viele Apothekenangestellte zum Alltag, denn angesichts von Personalmangel und zunehmenden Aufgaben sind die regulären To-dos oftmals kaum anders zu schaffen. Wie die geleistete Mehrarbeit vergütet wird, ist im Bundesrahmentarifvertrag geregelt – Stichwort Zuschläge. Doch Geld gibt es nur, wenn Überstunden auch angeordnet oder zumindest geduldet und entsprechend dokumentiert werden. Ohne Arbeitszeiterfassung geht somit nichts. Die ist zwar bereits seit rund sieben Jahren gemäß EU-Recht verpflichtend, jedoch noch immer nicht in jedem Betrieb umgesetzt. Für Chef:innen kann dies teuer werden, wie ein Gerichtsurteil zeigt, über das die Adexa berichtet. Wegen fehlender Zeiterfassung bekam eine Angestellte rund 50.000 Euro für Überstunden zugesprochen.
Pflicht zur Zeiterfassung nicht erfüllt
Eine teilzeitbeschäftigte Lageristin leistete täglich eine Vielzahl an Überstunden und überschritt ihre vertraglich vereinbarte 24-Stunde-Woche deutlich. Doch im Betrieb gab es keine Arbeitszeiterfassung, sodass sich der Chef weigerte, die Frau für ihre Mehrarbeit zu vergüten. Dagegen wehrte sich die Frau und bekam Recht.
Denn sie konnte handschriftliche Kalendereinträge über die geleisteten Arbeitsstunden vorlegen und anhand ihrer Tätigkeiten und Arbeitsabläufe glaubhaft versichern, dass tatsächlich Überstunden geleistet wurden. „Der Anspruch auf Überstundenvergütung ist entstanden. Die Klägerin hat ihre Überstunden hinreichend und schlüssig dargelegt“, heißt es im Urteil.
Dass diese wegen fehlender Zeiterfassung nicht dokumentiert wurden, dürfe ihr demnach nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Denn Chef:innen sind eigentlich verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit ihrer Angestellten zu dokumentieren, und zwar objektiv, transparent und verlässlich – zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Daher wurde der Chef zu einer Nachzahlung von 46.000 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt, sodass die Frau rund 50.000 Euro für ihre Überstunden bekam.
Für die Adexa ist klar: Angestellte sollten ihre Arbeitszeiten auch regelmäßig selbst dokumentieren, vor allem bei regelmäßiger Mehrarbeit. Zugleich machen die Expert:innen einmal mehr auf die Pflicht von Chef:innen aufmerksam, transparente und verlässliche Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. „Das Urteil macht außerdem deutlich: Gute Arbeitsbedingungen brauchen klare Regeln, nachvollziehbare Dokumentation und faire Bezahlung – auch und gerade bei Überstunden“, so das Fazit.
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