Was geht den/die Chef:in ein privater Unfall an?
Ein Unfall ist schnell passiert. Dafür genügt oft schon ein Moment der Unaufmerksamkeit, sowohl auf der Arbeit als auch in der Freizeit. Doch was gilt bei einem Freizeitunfall? Muss der/die Chef:in über einen privaten Unfall informiert werden?
Passiert dir auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von dort weg ein Unglück, gilt dies oftmals als Wegeunfall. Läuft dagegen in der Apotheke während deiner Schicht etwas schief, wodurch du einen Schaden erleidest, ist von einem Arbeitsunfall die Rede. Dieser muss ebenso der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet werden wie ein Wegeunfall. „Privat ist ein Unfall, wenn er sich im privaten Lebensbereich ereignet – etwa im Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach der Ankunft in der Wohnung“, heißt es von der Gewerkschaft IG Metall. Doch auch ein privater Unfall sollte dem/der Chef:in gemeldet werden.
Privaten Unfall dem/der Chef:in melden?
Denn: „Unfälle in der Freizeit oder im privaten Umfeld sind nicht nur Privatsache“, stellt die Gewerkschaft klar. Vor allem, wenn du deswegen arbeitsunfähig ausfällst, muss die Apothekenleitung umplanen und einen Ersatz für dich finden. Um eine Info an den/die Vorgesetzte:n kommst du also nicht herum, wenn du während deiner Abwesenheit Entgeltfortzahlung erhalten willst.
Außerdem sind die genauen Umstände entscheidend dafür, ob du einen privaten Unfall dem/der Chef:in melden musst. Trägt ein/e Dritte:r die Verantwortung dafür, ist dies eine wichtige Information für die Apothekenleitung. Denn dann kann diese sich über die Unfallkasse die Kosten für die Entgeltfortzahlung zurückholen. „Ist für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ersichtlich, dass ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, muss jener oder jene dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen bereitstellen. Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit erhalten, den Forderungsübergang sowie den Ersatzanspruch zu prüfen“, informiert die IG Metall weiter.
Welche Informationen musst du liefern?
Das A und O nach einem Unfall ist: Beweise sichern, vor allem wenn Dritte beteiligt sind. Nur so kannst du später Ansprüche wie Schmerzensgeld geltend machen. Meldest du den privaten Unfall dem/der Chef:in, musst du alle notwendigen Informationen bereitstellen, sodass sich diese/r den Entgeltfortzahlungsbetrag von dem/der Verursacher:in beziehungsweise dessen/deren Haftpflichtversicherung zurückholen kann. Dazu gehören:
- Datum und Uhrzeit des Unfalls,
- Name, Adresse und Telefonnummer des/der Verursacher:in,
- Name, Adresse und Telefonnummer von Beteiligten sowie Zeug:innen,
- Ansprechpersonen und Ermittlungsergebnisse der Polizei,
- Kennzeichen und Versichertendaten des/der Verursacher:in.
„Vieles klärt der Arbeitgeber in der Regel direkt mit der Versicherung des Verursachers. Liegen alle notwendigen Beweise vor, wird die Versicherung des Verursachers herangezogen und aufgefordert, für die Lohnfortzahlung des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers aufzukommen.“
Wichtig: Angestellten entstehen selbst bei einem eigenen Mitverschulden keine Nachteile.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Praxisregister Schmerz: Profit mit Patientendaten
Etwa jede/r Sechste leidet hierzulande an chronischen Schmerzen. Dabei dauert es mitunter mehrere Jahre, bis eine wirksame Behandlung gefunden ist. …
Apothekenhonorar: Fixum soll auf 9,50 Euro erhöht werden
Union und SPD wollen das Apothekenhonorar deutlich anheben und auch andere Zugeständnisse einführen. Dabei hat die AG Gesundheit sogar einen …
Spiegel-Recherche zu Tramadol-Missbrauch: BfArM in der Kritik
Leiden Patient:innen unter starken Schmerzen – ob chronisch oder akut –, gehört das synthetsiche Opioide Tramadol zu den Mitteln der …