Warken: PTA sollen Apotheker stundenweise vertreten dürfen
Der Personalmangel ist in den Apotheken spürbar – vor allem in ländlichen Gebieten. Dem will die Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) entgegenwirken und einen flexibleren Einsatz von Personal ermöglichen. Eine Schlüsselrolle spielen PTA, die Apotheker:innen zeitweise vertreten sollen dürfen.
„Wir schaffen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA)“, heißt es in den Eckpunkten einer Apothekenreform. Damit soll die Attraktivität des Berufes gestärkt werden, denn PTA spielen in der Versorgung eine entscheidende Rolle. Die Weiterqualifizierungsmöglichkeiten tragen langfristig zur Sicherung des Berufsnachwuchses bei.
„In zweijährigen berufsbegleitenden Kursen können PTA eine zeitlich begrenzte Befähigung zur Vertretung der Apothekenleitung erwerben“, ist in den Eckpunkten festgehalten. Das Curriculum soll die Bundesapothekerkammer festlegen.
PTA sollten nur in engen Grenzen vertreten dürfen, etwa in Randzeiten und während Urlauben. Das solle nicht zur Regel werden, aber durchaus mehr als eine stundenweise Vertretung darstellen.
Die BVpta-Bundesvorsitzende Anja Zierath fordert seit Langem mehr Kompetenzen für PTA. Auch stundenweise Vertretung beispielsweise in Notfallsituationen ist für Zierath eine Option. „Die Apotheke soll Gesundheitsversorgerzentrum werden und pDL könnten ins Unendliche ausgebaut werden, dafür braucht es aber auch PTA,“ so Zierath im Livetalk auf der APOTHEKENTOUR in Leipzig. Zudem habe die Apothekerschaft viele Aufgaben, bei denen sie der Ärzteschaft zuarbeiten könnte, wenn denn die Zeit dafür wäre. Und auch PTA selbst wollen mehr Kompetenzen, zeigte zuletzt eine Umfrage des BVpta.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
DAK-Retaxationen bei Teilmengen: Einspruch empfohlen
Die DAK-Gesundheit hat auch nach dem Grundsatzurteil zur Rezepturabrechnung weiterhin Retaxationen auf Teilmengen vorgenommen. Betroffenen Apotheken wird jedoch geraten, konsequent …
BAK schafft Grundlagen: Künftig impfen auch PTA in der Apotheke
Impfungen sind rechtlich gesehen medizinische Behandlungen, für die das Patientenrechtegesetz gilt (§§ 630a ff. BGB). Vor dem Piks muss laut …
Rabattvertrag: TI-Abrufdatum für Auswahl des Arzneimittels entscheidend
Steht ein Monatswechsel bevor, stellt sich für Apotheken die Frage, welcher Tag für die Auswahl des Arzneimittels entscheidend ist – …














