Urlaubsgeld: Was netto bleibt, hängt von Zahlart ab
Zwischen 186 Euro und 2.820 Euro Urlaubsgeld bekommen Angestellte hierzulande im Schnitt. Doch nicht einmal jede/r Zweite darf sich darüber freuen. Hinzukommt, dass auf das finanzielle Extra Steuern anfallen. Doch wie viel vom Urlaubsgeld netto bleibt, hängt auch von der Zahlart – monatlich oder jährlich – ab.
Nur jede fünfte PTA bekommt Urlaubsgeld. Und das, obwohl für einen Großteil der Kolleg:innen Tarifbindung gilt. Denn anders als bei der Jahressonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Chef:innen, auf die kein genereller Anspruch besteht. Doch selbst wenn die Finanzspritze gezahlt wird, bleibt nur ein Teil davon übrig. Stichwort Steuern. Wie das Urlaubsgeld besteuert wird, richtet sich jedoch nach der Art der Auszahlung, informieren unter anderem der Bund der Steuerzahler und der Steuerring.
Urlaubsgeld: Mehr netto bei monatlicher Zahlung
Der Grund: Bekommen Angestellte das Urlaubsgeld als jährliche Einmalzahlung, muss diese als „sonstiger Bezug“ versteuert werden. Bei einem Aufteilen der Summe auf zwölf monatliche Beträge wird diese dagegen zusammen mit dem regulären Arbeitslohn versteuert. Die Folge: In der Regel bleibt dabei mehr netto vom Urlaubsgeld.
Denn wird der Betrag auf einmal ausgezahlt, kommt es dadurch in diesem Monat zu einem sprunghaften Anstieg des Bruttogehalts. Dadurch fällt auch die Steuerlast beziehungsweise die Steuerprogression höher aus. Der Steuersatz steigt und es wird mehr abgezogen. Bei einer monatlichen Zahlung wird dagegen weiterhin der individuelle Steuersatz angewendet, wodurch weniger Abzüge drohen.
Wie viel vom Urlaubsgeld an das Finanzamt gezahlt werden muss, kann im Vorfeld berechnet werden, und zwar, indem die Differenz zwischen der fälligen Lohnsteuer für den regulären Jahresarbeitslohn und der Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn inklusive Urlaubsgeld ermittelt wird. Dazu ein Beispiel:
- Eine kinderlose, nicht kirchensteuerpflichtige PTA, die in Steuerklasse I fällt und pro Jahr 35.000 Euro brutto verdient, zahlt darauf Steuern in Höhe von rund 3.700 Euro.
- Erhält sie im Juli Urlaubsgeld in Höhe von 1.500 Euro, erhöht sich das Jahresbruttogehalt auf 36.500 Euro und die Steuerlast steigt laut Steuerring auf über 4.000 Euro.
- Aus der Differenz ergibt sich wiederum der Abzug vom Urlaubsgeld, der bei über 300 Euro liegt.
Achtung: Auf das Urlaubsgeld fallen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben an, wodurch die Summe noch weiter geschmälert wird.
Doch die durch die Zahlart entstehenden Unterschiede können durch Abgabe einer Steuererklärung in der Regel wieder ausgeglichen werden, so die Steuerexpert:innen.
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