Öko-Test hat Vitamin B12-Präparate bewertet. Darunter auch einen Topseller aus der Apotheke – Vitasprint B12-Trinkfläschchen (Haleon, ehemals GSK). „Ungenügend“ lautet das Testurteil; der Hersteller kontert.
Vitasprint B12-Trinkfläschchen sind als traditionelles Arzneimittel auf dem Markt. Das bedeutet: „Traditionelle Arzneimittel im Sinne von § 109a AMG umfassen auch Arzneimittel, die nicht zu den Besonderen Therapierichtungen zählen. Sie grenzen sich von anderen Arzneimitteln ab, indem sie im Hinblick auf die Wirksamkeit ausschließlich Bezug auf die traditionelle Anwendung nehmen“, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Und genau die Zulassung als traditionelles Arzneimittel ist der Grund für den Punkteabzug. Aus Sicht von Öko-Test ist die Wirksamkeit „nicht ausreichend belegt.“ Dafür gibt es zwei Noten Abzug. „Als Weiteren Mangel ziehen wir zwei Noten dafür ab, dass sich auf der Verpackung und dem Beipackzettel der Vitasprint B12 Trinkfläschchen kein Hinweis befindet, dass es bei veganem oder streng vegetarischem Ernährungsstil zu einem B12-Mangel kommen kann“, argumentiert Öko-Test. Somit lautet das Gesamturteil „ungenügend“ – eine Abwertung um vier Schulnoten. Der Hersteller kontert.
„Ungenügend“ für Vitasprint: Der Hersteller kontert
Dass traditionelle Arzneimittel nicht auf Basis klinischer Studien zugelassen werden und damit angeblich die Wirksamkeit nicht ausreichend belegt wäre, sei nicht der Fall, „da es sich bei Vitasprint B12 Trinkfläschchen um ein durch die Bundesoberbehörde BfArM zugelassenes Arzneimittel handelt. Mit der Zulassung des Arzneimittels hat die Behörde die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität des Arzneimittels geprüft und bestätigt. Es erfüllt alle entsprechenden regulatorischen Anforderungen“, teilt ein Sprecher mit.
„Ganz allgemein besteht zu Vitamin B12 und dessen Stoffwechselfunktionen eine umfassende Datenlage: So ist Vitamin B12 als Coenzym vieler Enzymsysteme für die Regulation des Eiweiß-, Fett- und Nucleinsäurestoffwechsels unentbehrlich. Es ist notwendig zum Aufbau der Nervenzellen und greift in die Synthese von DNA aus RNA ein“, heißt es weiter.
Und auch zur Abwertung aufgrund des „fehlenden“ Hinweises auf der Verpackung, dass es bei veganem oder streng vegetarischem Ernährungsstil zu einem B12-Mangel kommen kann, bezieht das Unternehmen Stellung. „Da es sich bei Vitasprint B12 um ein Arzneimittel handelt, sind alle Angaben auf der Verpackung und in der Packungsbeilage von der Bundesoberbehörde BfArM vorgegeben und genehmigt. Die traditionelle Indikation steht dabei nicht in Verbindung mit einem bestimmten Ernährungsstil und es ist nicht erforderlich, einen speziellen Hinweis aufzubringen.“
Mehr aus dieser Kategorie
Pillen statt Pannenhilfe: E-Rezepte über ADAC-App einlösen?
„Was auch immer Ihnen fehlt. Die neue ADAC Medical App hilft“, heißt es auf der Webseite des Automobil-Clubs, der mit …
Hautanalyse: Apotheke setzt auf KI
Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem Vormarsch. Auch in den Apotheken können sich dadurch Arbeitserleichterungen ergeben. Die Glückauf-Apotheke Hiesfeld in …
Rezeptur: Retax und Preisabfrage unzulässig
Die Hilfstaxe wurde gekündigt und noch immer wurde keine Einigung erzielt. Daher rechnen Apotheken seit Jahresbeginn nach §§ 4 und …