Hand auf´s Herz: Wie oft hast du dich schon gefragt, was du am Arbeitsplatz eigentlich darfst und was nicht? Dabei muss der/die Chef:in dafür sorgen, dass du eine Antwort darauf erhältst. Denn für Arbeitgebende gilt die sogenannte Aushangpflicht. Im Klartext heißt das: Chef:innen müssen im Betrieb Gesetze aushängen. Wir verschaffen dir einen Überblick.
Damit sich Angestellte am Arbeitsplatz über ihre Rechte und Pflichten informieren können, müssen Chef:innen ihnen die gesetzlichen und/oder rechtlichen Grundlagen dafür zur Verfügung stellen, und zwar per Aushang. Geregelt ist dies oftmals in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen selbst. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeitende beschäftigt sind. Bereits ab dem/der ersten Angestellten greift die Pflicht zum Aushängen von Gesetzen und Co. Das gilt auch in der Apotheke.
Wo müssen Chef:innen Gesetze aushängen?
Einen festgeschriebenen Ort für den Aushang gibt es nicht. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Beschäftigte jederzeit uneingeschränkt Zugang dazu haben und bei Bedarf auch unbeaufsichtigt nachlesen können. Infrage kommen sowohl die regulären Arbeitsräume als auch – falls vorhanden – das Schwarze Brett oder der Aufenthalts- beziehungsweise Pausenraum. Alternativ können die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen auch digital zur Verfügung gestellt werden, dafür braucht es jedoch eine Plattform, auf die alle Mitarbeitenden Zugriff haben.
Was muss einsehbar sein?
Allem voran sollten der geltende Tarifvertrag und die jeweilige Betriebsvereinbarung einsehbar sein. Hinzu kommen unter anderem:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften
Generell gilt: Es müssen die Regelungen ausgehängt werden, in deren Schutzbereich Beschäftigte fallen und die für ihre Tätigkeit relevant sind. Während die Gefahrstoffverordnung beispielsweise für die Arbeit in der Apotheke wichtig ist, trifft dies auf andere Bereiche nicht zu. Auch das Mutterschutzgesetz muss beispielsweise nur bereitgestellt werden, wenn regelmäßig mindestens drei weibliche Angestellte beschäftigt sind.
Entscheidend ist, dass Chef:innen immer die aktuellste Version der Gesetze aushängen. Wurden Vereinbarungen, Verordnungen oder Gesetze überarbeitet, muss die alte Fassung unaufgefordert ausgetauscht werden.
Übrigens: Verstoßen Arbeitgebende gegen die Aushangpflicht, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Kommt es zu einem Schaden, weil die entsprechenden Regelungen zur Vermeidung nicht ausgehängt waren, können Beschäftigte außerdem Schadenersatz geltend machen.
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