Die Verwendung von Titandioxid sorgt weiterhin für Diskussionen. Denn in Arzneimitteln und Kosmetika ist dieses weiterhin zulässig. Doch wie gefährlich ist Titandioxid in oral anzuwendenden Kosmetika wie Zahnpasta und Co.?
Seit knapp zwei Jahren ist Titandioxid als Zusatzstoff E171 in Lebensmitteln verboten. Denn der Verdacht besteht, dass Titandioxid beim Menschen eine karzinogene Wirkung hat, so die Europäische Kommission auf Basis einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Europäische Gerichtshof hat diese Beurteilung jedoch als Fehler eingestuft.
Als Hilfsstoff in Arzneimitteln ist Titandioxid weiterhin erlaubt, ebenso in Kosmetika. Bleibt jedoch die Frage, was bei kosmetischen Mitteln zur oralen Aufnahme wie Zahnpasta gilt, in denen Titandioxid meist unter der Verwendung des Color Index CI 77891 oder als Titanium Dioxide deklariert wird. Denn die Unbedenklichkeit wurde bisher nicht belegt. Das europäische Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat nun ein finales Statement veröffentlicht. Die Expert:innen wurden von der EU-Kommission beauftragt, zu klären, ob bisherige Sicherheitseinschätzungen zu Titandioxid zur oralen, inhalativen und dermalen Aufnahme überarbeitet werden müssen und ob Grenzwerte nötig sind, bis zu denen die Substanz als sicher gelten kann.
Zahnpasta gehört zu den Kosmetika, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands klarstellt: „Kosmetische Mittel sind nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, zu kosmetischen Zwecken äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden.“
Titandioxid in Zahnpasta und Co.: Daten fehlen
In ihrem Statement betonen sie, dass – anders als bei Lebensmitteln – bei der Verwendung von Titandioxid für kosmetische Zwecke zwischen verschiedenen Materialien zu unterscheiden sei. So gebe es allein 44 Pigmenttypen und 40 Nanotypen. Nur 13 Pigmenttypen seien dabei vergleichbar mit dem in Lebensmitteln verbotenen Zusatzstoff E171. Eine Genotoxizität von Titandioxid in Zahnpasta und Co. könne jedoch bis auf zwei Ausnahmen aufgrund der bisher dünnen Datenlage nicht ausgeschlossen werden: „Nach Prüfung aller Informationen (einschließlich der von der EFSA im Jahr 2021 ausgewerteten) ist der SCCS der Ansicht, dass die verfügbaren Beweise nicht ausreichen, um das Genotoxizitätspotenzial fast aller in oralen Kosmetikprodukten verwendeten Titandioxid-Materialien auszuschließen.“ Somit fordern die Expert:innen weitere Untersuchungen, bei denen auch die Partikelgröße beachtet werden sollte.
Die Expert:innen verweisen zudem auf Studienergebnisse, die eine Aufnahme von Titandioxid-Nanopartikeln über die Mundschleimhaut nahelegen, da diese die Schleimhautschicht durchdringen und von den Epithelzellen aufgenommen werden können. Hier brauche es jedoch ebenfalls weitere Untersuchungen zur Bestätigung.
In puncto Grenzwerte könne der SCCS keine neuen Erkenntnisse zu Titandioxid in Kosmetikprodukten, die zu einer oralen oder inhalativen Exposition führen, liefern, da die Genotoxizität weiterhin nicht ausgeschlossen wurde.
Zur Erinnerung: Titandioxid ist ein Farbpigment, das unter anderem in Backwaren, Brotaufstrichen, Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz, um eine weiße Farbe zu verleihen.
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