Titandioxid sorgt für Diskussionen, denn der weiße Farbstoff wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA als „nicht sicher“ eingestuft. In Lebensmitteln ist E 171 verboten. Und doch sind noch immer Zahncremes und Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid in den Regalen, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt.
Rückblick: Die Europäische Kommission hat Anfang Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) erlassen. Seit 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid als Zusatzstoff enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Begründung: Bei Titandioxid bestehe der Verdacht, dass es beim Menschen eine karzinogene Wirkung habe, wenn die Substanz in Pulverform mit mindestens 1 Prozent Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 μm eingeatmet werde. Ein Fehler, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt. „Die Kommission hat einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und hat gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf“, heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH.
Wie gefährlich ist Titandioxid wirklich?
Diese Frage beschäftigt unter anderem auch die Verbraucherzentrale NRW. Angela Clausen liefert eine Antwort.
Trotz Einschätzung der EFSA, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann, kommt Clausen zu dem Schluss: „Eine akute Gesundheitsgefahr besteht nicht, aber der Verdacht konnte nicht entkräftet werden, dass Titandioxid möglicherweise das Erbgut schädigt.“ Die Einschätzung beruht auf Tierexperimenten und Studien zur Aufklärung der Reaktionsmechanismen. „Gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen sind bisher nicht durch Humanstudien belegt, ein Risiko kann aber auch nicht ausgeschlossen werden“, so Clausen. Es gehe vor allem um Vorsicht. Und auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kam zu dem Schluss, dass es unklar sei, „in welchem Ausmaß und auf welche Weise Titandioxid das Erbgut schädigen kann“.
Zudem sind noch immer Zahncremes – auch für Kinder – und Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid im Umlauf. Wie kann das sein? Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Produkte, die nach den alten Vorschriften hergestellt wurden und vor dem Stichtag im Handel waren, dürfen allerdings noch bis zum Erreichen ihres Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.
In Arzneimitteln ist Titandioxid als Hilfsstoff noch erlaubt. Bis 2025 wird nun geprüft, ob ein Verbot als sinnvoll erachtet wird. Die Pharmaindustrie wurde aber schon 2021 aufgefordert, nach Alternativen zu schauen.
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