Stellungnahme: Abda für Erhöhung des Testhonorars
Die Abda hat zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der
Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung Stellung bezogen. Zwar begrüßt die Standesvertretung die geplante Möglichkeit, PoC-PCR-Testungen durch Arztpraxen und Apotheken abrechnen zu können, dennoch seien Anpassungen nötig. Zum einen in puncto Testhonorar und zum anderen müsse der Anspruch auf PCR-Testungen konkretisiert werden.
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) in ihrer aktuellen Fassung ermöglicht es in § 9 nur medizinischen Laboren, eine Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät abzurechnen. Das soll sich ändern. Laut Referentenentwurf sollen auch Arztpraxen und Apotheken einne Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät abrechnen können. Vorgesehen ist eine Vergütung in Höhe von 30 Euro – zu wenig, findet die Abda.
„Die vorgesehene Vergütung in Höhe von 30 Euro ist deutlich zu niedrig kalkuliert“, heißt es in der Stellungnahme. „Apotheken werden die Testungen dafür nicht anbieten können.“ Das Honorar decke nicht einmal die Kosten für das Verbrauchsmaterial pro Test, das nach erfolgter Recherche bei rund 35 Euro liege. Zudem müssten noch die Kosten für die PCR-Testgeräte (Kauf oder Miete) sowie der administrative und personelle Aufwand für die Testung in die Höhe des Honorars einberechnet werden. „Nicht ohne Grund werden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von über 70 Euro aufgerufen“, so die Abda.
Mit den strengeren Corona-Maßnahmen und dem Comeback der kostenlosen Bürgertests für alle ist auch die Nachfrage nach Testungen wieder angestiegen – und mit der Nachfrage auch die Preise. Daher regt die Abda in ihrer Stellungnahme an, eine befristete Erhöhung der Pauschale für die Beschaffung von Schnelltests in Erwägung zu ziehen. Gemäß § 11 TestV erhalten Apotheken eine Pauschale in Höhe von 3,50 Euro für jeden selbst beschafften Antigen-Test. Bislang konnte das Honorar die Kosten decken, inzwischen sieht die Lage anders aus. „Aktuell sind diese Einkaufspreise am Markt allerdings sehr stark gestiegen. Wir regen daher an, auch eine befristete Erhöhung dieser Pauschale in Erwägung zu ziehen“, so die Abda.
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