Fast jede/r Zweite hat hierzulande schon einmal Blut gespendet. Rund zwei Millionen Bürger:innen tun dies sogar regelmäßig. Was aber gilt, wenn die Blutspende in die Arbeitszeit fällt – Freistellung oder Nacharbeiten?
Etwa 15.000 Blutspenden werden hierzulande laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung pro Tag benötigt. Dafür braucht es vor allem eins: engagierte Spender:innen. Für viele Menschen Ehrensache. Problematisch wird es aber, wenn Blutspenden und Arbeitszeit kollidieren. Was gilt?
Generell sind Termine wie ein Arztbesuch unter gewissen Voraussetzungen auch während der Arbeitszeit möglich, beispielsweise, wenn eine Behandlung außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und/oder akute Symptome vorliegen. Immerhin handelt es sich dann um eine medizinisch notwendige Maßnahme. Eine Blutspende ist dagegen eine freiwillige Tätigkeit, auch wenn sie ebenfalls wichtig ist. Als Arbeitszeit dürfte sie aber nicht zählen, sodass kein Anspruch auf Vergütung für die Zeit besteht.
Blutspenden während der Arbeitszeit – ja oder nein?
Bleibt noch die Frage, ob Blutspenden während der Arbeitszeit überhaupt erlaubt ist. Hier kommt es wohl auf den/die Chef:in an. Kündigst du die Spende rechtzeitig vorher an, kann im besten Fall noch Ersatz für dich gefunden werden, sodass du grünes Licht bekommst. Die versäumte Zeit muss jedoch in der Regel trotzdem nachgearbeitet werden. Arbeitgebende können sich aber auch querstellen und darauf pochen, dass du das Blutspenden statt in der Arbeitszeit in deiner Freizeit erledigst.
Wichtig: Gesetzlich geregelt ist die Spende von Stammzellen – also Knochenmarkspenden – oder anderen Bestandteilen aus dem Blut. Dafür können Arbeitnehmer:innen beurlaubt werden und erhalten gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz eine Lohnfortzahlung.
Um die Bereitschaft zu erhöhen, forderte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zuletzt, Blutspenden als Arbeitszeit anzuerkennen. Zumindest im Bundesland Saarland stößt der Vorschlag auf Zustimmung. „Blutspenden retten Leben – deshalb sollten die Hürden für eine Spende so niedrig wie möglich sein. Wir nehmen den Vorschlag des DRK gerne auf, um unseren Mitarbeitenden die Blutspende zu vereinfachen. Viele Menschen sind dringend auf eine lebensrettende Blutspende angewiesen“, heißt es aus der zuständigen Staatskanzlei.
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