Start verschoben: E-Rezept für Bundespolizei frühestens 2026
Das E-Rezept für Bundespolizist:innen sollte eigentlich zum 1. Oktober eingeführt werden. Laut Informationen der Gematik kann dieser Termin jedoch nicht eingehalten werden. Der Grund: Die technischen Voraussetzungen im Fachdienst liegen noch nicht vor.
E-Rezepte, die das Institutionskennzeichen (IK) der Heilfürsorge Bundespolizei tragen, sind bis zur vollständigen technischen Umsetzung nicht abrechnungsfähig. Das gab die Gematik bekannt. „Die Möglichkeit zur Ausstellung von E-Rezepten für sogenannte sonstige Kostenträger – also auch für die Bundespolizei – wird in den ärztliche Praxisverwaltungssystemen zwar zum 1. Oktober freigeschaltet, die offizielle Einführung des E-Rezeptes für Bundespolizisten erfolgt durch die Gematik allerdings voraussichtlich erst ab Januar 2026“, heißt es.
Für Apotheken gilt: „Bis zu diesem Zeitpunkt können E-Rezepte zu Lasten der Bundespolizei nicht retaxsicher abgerechnet werden.“ Das heißt, es sei weiterhin die Ausstellung eines Muster-16 Rezeptes erforderlich, so die Gematik. Man werde über die offizielle Einführung des E-Rezeptes für Bundespolizisten zu gegebener Zeit informieren.
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