Sildenafil in Marmeladengläsern beschlagnahmt
Sie sahen aus wie Gläser mit Marmelade – tatsächlich enthielten sie aber ein in Deutschland verschreibungspflichtiges Potenzmittel. Der Aufmerksamkeit von Beamt:innen des Zollamtes Lohne (Landkreis Vechta) ist es zu verdanken, dass die Ware bei der Paketabfertigung auffiel und überprüft wurde.
Der Empfänger des Pakets hatte behauptet, dass es sich bei der Marmelade um Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel handele. Doch die Zollbeamt:innen waren skeptisch und veranlassten eine Untersuchung des Gläserinhalts. Dabei stellte sich heraus, dass in der Substanz das verschreibungspflichtige potenzfördernde Mittel Sildenafil enthalten war.
Sildenafil: Ware sichergestellt
Der Wirkstoff unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf nicht ohne Weiteres zugesetzt oder verkauft werden. Damit lag ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor und die Einfuhr ist verboten, wie es hieß. Die Ware wurde sichergestellt.
„Im Ausland und über Online-Plattformen werden zahlreiche Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten“, sagte der Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Die Einnahme ohne ärztliche Beratung könne Gesundheitsschäden nach sich ziehen.
Präparate aus dem Ausland nur über Apotheke bestellen
Privatpersonen dürfen Heyer zufolge nach dem deutschen Arzneimittelgesetz grundsätzlich keine Arzneimittel über Post- oder Kurierversand aus dem Ausland beziehen. Das gilt auch für Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel.
Wer in Deutschland nicht erhältliche Präparate beziehen will, muss diese über eine Apotheke bestellen. Notwendig sei aber eine entsprechende Verschreibung des/der Ärzt:in oder Zahnärzt:in.
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