Schwebeteilchen: Rückruf bei ACC Kindersaft
Apotheken müssen das Warenlager überprüfen. Einige Chargen ACC Kindersaft können schwarze Schwebeteilchen enthalten.
ACC Kindersaft 20 mg/ml Lösung zum Einnehmen 100 ml (Acetylcystein, Hexal) muss in folgenden Chargen zurück:
MR2803, MR2804, MR5766, MR5767, MT5989, MT5990, MW8461 und NF0922.
Der Rückruf erfolgt vorsorglich auf Großhandels- und Apothekenebene. Eine Apotheke habe gemeldet, dass schwarze Schwebeteilchen in der Lösung enthalten waren. Dabei handele es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um visuell nur schwer erkennbare Teilchen, die aus dem schwarzen Dichtungsmaterial in der Drehverschlusskappe stammen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Packungen betroffen sind. Eine Gefahr für Patient:innen bestehe nicht.
Betroffene Packungen sollen an folgende Adresse geschickt werden Salutas Pharma GmbH
Retourenabteilung, Otto-von-Guericke-Allee 1, 39179 Barleben.
Bei verschleimtem Husten kommen Hustenlöser, sogenannte Expektorantien, zum Einsatz. Dabei wird in Mukolytika, die den zähen Schleim verflüssigen, Sekretolytika, die die Bildung von dünnflüssigem Schleim fördern, sowie Sektretomotorika, die den Schleimabtransport fördern, unterschieden. N-Acetylcystein (NAC) ist ein Derivat der Aminosäure Cystein, die zur Bildung von Glutathion benötigt wird und Entgiftungsprozesse in Gang setzt. Der Arzneistoff besitzt sekretolytische und sekretomotorische Eigenschaften auf den Bronchialtrakt. Vermutlich sprengt NAC die Disulfidbrücken des Schleims und setzt dessen Viskosität herab.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Talcid: Blister wird nachhaltiger
Bayer stellt die Primärverpackung von Talcid schrittweise auf einen Blister aus reinem Polypropylen (MonoPP) um. Ziel der Maßnahme ist es, …
PTA-Ausbildung muss reformiert werden
PTA sind zwar noch immer die größte Berufsgruppe in Apotheken, doch die Zahlen sind rückläufig. PTA wechseln in andere Branchen …
Verschreibungspflichtige Homöopathika: Kasse zahlt nicht
Auf die Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln besteht kein Anspruch mehr. Auch dann nicht, wenn es sich um ein …













