Schwanger oder dick? Wer fragt, riskiert die Kündigung
Kaum eine Frage birgt so viel Fettnäpfchen-Potenzial wie „Schwanger oder dick?“ Denn wer eine Kollegin nach einer möglichen Schwangerschaft fragt, obwohl sie womöglich einfach nur etwas zugenommen hat, macht sich nicht gerade beliebt. Doch auch andere Fragen/Kommentare rund um das Äußere von Teammitgliedern sind tabu. Andernfalls droht die Kündigung.
An Klatsch und Tratsch führt in der Apotheke meist kein Weg vorbei, auch wenn Lästereien im Team eigentlich ein No-Go sind. Dabei gibt es verschiedene Wege, mit lästernden Kolleg:innen umzugehen – von ignorieren bis öffentlich machen. Es gibt jedoch Äußerungen und/oder Fragen, mit denen Grenzen überschritten werden, beispielsweise wenn es um das Aussehen geht. Und dazu gehören auch unpassende Kommentare rund um die Frage „Schwanger oder dick?“. Denn dafür kann die Kündigung drohen.
Kündigung wegen „Schwanger oder dick?“-Frage
„Hast du zugenommen oder bist du schwanger?“ oder „Die ist echt auseinandergegangen, die hat doch einen Braten in der Röhre.“ – Wer solche Äußerungen am Arbeitsplatz tätigt, muss mit mehr als einer bissigen Antwort rechnen. Genau kann dies unter Umständen den Job kosten. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Im verhandelten Fall wurde einem Mitarbeiter gekündigt, weil er wiederholt mit derartigen Aussagen, weiteren Kommentaren zum Körperbau, Kleidungsstil oder zu Körperfunktionen sowie entsprechend unpassendem Verhalten aufgefallen war. Darüber hatten sich Kolleginnen in einer Mitarbeiterumfrage beschwert. Die Folge: eine fristlose Kündigung.
Zu Recht, entschieden die Richter:innen. Denn es handelt sich um sexuelle Belästigung, die als Grund für ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses ausreiche. „Eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die ,an sich‘ als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist […]. Sie liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.“ Dies sei im vorliegenden Fall gegeben gewesen.
Dabei spiele es keine Rolle, ob die belästigten Kolleginnen – wie vom Angestellten behauptet – sich ihm gegenüber kaum ablehnend geäußert hätten. „Eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung kommt im Zusammenhang mit sexuellen Belästigungen nicht nur wegen körperlicher Berührungen oder wegen verbaler Übergriffigkeiten in Betracht, sondern auch wegen des Aufbaus und der Aufrechterhaltung einer Gesamtsituation in der Dienststelle, die von sexualisierter hierarchischer Einflussnahme geprägt ist.“
Die Klage des Mannes blieb somit erfolglos und die Kündigung wegen Äußerungen aus dem Kontext „Schwanger oder dick?“ wirksam.
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