Schutzbrille für das Apothekenteam: Empfehlung gilt auch für Brillenträger
Im Kreis Steinfurt empfiehlt die Amtsapothekerin den Apothekenmitarbeitern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehört neben dem Mundschutz auch eine Schutzbrille – die sollen auch Brillenträger aufsetzen. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, keine Pflicht.
Die Empfehlung gehe auf Anfragen von Apotheken im Kreis Steinfurt zurück. Die Pharmazeuten wollten wissen, ob das Tragen von Schutzausrüstung vor einer Schließung der Apotheke im Falle einer Positivtestung auf SARS-CoV-2 bewahren könne. Dazu habe die Amtsapothekerin den Krisenstab um Einschätzung geben und dessen Empfehlung, die nicht verpflichtend ist, zusammen mit weiteren Informationen zum Quarantäneverfahren an alle Apotheken im Kreis Steinfurt weitergeleitet.
Erkrankt ein Apothekenmitarbeiter an Covid-19, könne die Nutzung technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nicht das gesamte Team in Quarantäne müsse und die Wahrscheinlichkeit der Betriebsschließung verringern. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der einschlägigen Kontaktreduktionsvorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie weitere geeignete Maßnahmen. Dazu gehören:
- Abtrennung von Kunden- und Mitarbeiterbereich am HV durch einen Spuckschutz (Plexiglasscheibe)
- regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten
- Schichtbetrieb ohne Kontakt unter den Teams (fällt eine Schicht aus, kann die andere den Betrieb weiterführen)
- konsequentes durchgängiges Tragen von Schutzbrillen durch alle Mitarbeiter
- konsequentes durchgängiges Tragen von medizinischem Mund-Nasenschutz durch alle Mitarbeiter – was für Brillenträger bereits eine Herausforderung sein kann – (optimaler ist eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil, „dann wäre eine Quarantäneanordnung mit hoher Sicherheit nicht erforderlich“)
- kein Zutritt für Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung
- häuslicher Verbleib beziehungsweise sofortiger Arbeitsabbruch von Kollegen bei typischer Symptomentwicklung
Gilt auch für Brillenträger: Schutzbrille in HV und Backoffice
Das Tragen einer Schutzbrille sei nicht nur im Handverkauf, sondern auch im Backoffice der Apotheke sinnvoll, um eine Infektion unter den Kollegen zu verhindern. „Eine normale Brille bietet keinen entsprechenden Oberkanten- und Seitenschutz vor einer Infektion über die Augen als Eintrittsstelle für SARS-CoV-2. Ziel ist der maximale Schutz der einzelnen Mitarbeitenden, um einer Quarantäne im Fall einer Covid-19-Erkrankung im Mitarbeiterkreis zu entgehen“, teilt die Amtsapothekerin mit.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Dos and Don´ts: Wenn der/die Chef:in die Fassung verliert
In der Apotheke steht Stress an der Tagesordnung und manchmal liegen die Nerven einfach blank. Kein Wunder, dass der Geduldsfaden …
Lioran kommt für Tag und Nacht
Stress am Tag und Unruhe am Abend – Arbeit und Familie verlangen von vielen einiges ab. Kein Wunder, dass es …
Hilfsmittel: Was gilt beim Rezeptdruck?
Die Abgabe und Abrechnung von Hilfsmitteln hat immer wieder Retax-Potenzial, beispielsweise beim Rezeptdruck – was gilt: PZN, Hilfsmittelnummer oder Sonderkennzeichen? Die …