Atemschutzmasken, Schutzkittel und Schutzmasken dürfen während der Corona-Krise ausnahmsweise über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden. Darüber hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) informiert.
In Baden-Württemberg soll laut AOK die KVBW für Vertragsärzte Schutzausrüstung zentral beschaffen und zur Verfügung stellen. Die Kosten sollen von den Kassen direkt an die KVBW erstattet werden.
Wurde Schutzausrüstung selbst beschafft, können Praxen diese seit dem 26. März und vorläufig bis zum 10. Juni 2020 ausnahmsweise über den Sprechstundenbedarf abrechnen. Die Regelung gilt für selbst beschaffte OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) sowie FFP-2 und 3-Masken, Schutzbrillen und Schutzanzüge, die für die Diagnostik und Behandlung von Covid-19-Verdachtsfällen für gesetzlich Versicherte benötigt werden. Die Schutzkittel müssen langärmelig und mindestens flüssigkeitsabweisend sein sowie einen Rückenverschluss und Abschlussbündchen an den Armen haben. Für die Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten – die Direktabrechnung und die Kostenerstattung unabhängig vom Lieferanten.
Direktabrechnung
Die Schutzausrüstung muss auf einem Muster-16-Formular verordnet sein. Die Ausstellung muss korrekt und vollständig maschinell erfolgen sowie unterschrieben sein. Der Lieferant und Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die Abrechnung. Wie APOTHEKE ADHOC berichtet, dürfen Apotheken in Baden-Württemberg einen Aufschlag von 2,5 Prozent erheben. Eine Bestätigung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) stehe noch aus.
Kostenerstattung
Hat die Praxis die Schutzausrüstung selbst bei einem Lieferanten besorgt, der sonst keinen Sprechstundenbedarf mit der Kasse abrechnet, muss sie erst in Vorleistung gehen und kann sich den Betrag erstatten lassen. Dazu muss die Praxis die bezahlte Rechnung zusammen mit einem Sprechstundenbedarfsrezept (Muster 16) und der Angabe der Bankverbindung der Praxis an die AOK Baden-Württemberg schicken. Das Rezept muss laut Kostenträger folgende Angaben enthalten:
- Kostenträger: GKV BW
- Kostenträger-IK (Freiburg: 108095249, Karlsruhe: 107018414, Stuttgart: 107815727, Reutlingen: 107815807)
- Arztnummer (LANR)
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- Ausstellungsdatum
- Markierungsfeld mit der Ziffer 9 (Sprechstundenbedarf) Produktbezeichnung
- Menge
Achtung! Enthält die Lieferantenrechnung auch Schutzkleidung für Privatpatienten, muss dieser Anteil abgezogen werden.
- Arztstempel
- Arztunterschrift
Die Unterlagen sollen möglichst zeitnah, spätestens jedoch drei Monate nach Ende des Lieferungsquartals bei der Kasse eingereicht werden. „Zu spät eingereichte Rechnungen können nicht erstattet werden“, so die Kasse.
Es besteht jedoch keine Möglichkeit, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel über den Sprechstundenbedarf oder Materialkosten abzurechnen.
Genehmigungsverfahren ausgesetzt: Die AOK Nordost verzichtet beim apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf (SSB), der auf weißen Anforderungsscheinen verordnet wird, auf die Genehmigung. Der SSB kann vom Arzt also direkt ohne Genehmigungsvermerk der AOK Nordost in der Apotheke eingelöst und entsprechend geliefert werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 2025: Name beim Kassenbon Pflicht?
Seit rund fünf Jahren gilt auch in Apotheken die Bon-Pflicht. Nun gibt es eine weitere Neuerung: Apotheken müssen auf dem …
Fertigarzneimittelname und Wirkstoffangabe bald Pflicht?
Die Wirkstoffangabe könnte auch bei der Verordnung eines Fertigarzneimittels verpflichtend werden. Im Januar wird der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) eine …
Überbleibsel aus 2024: Urlaub vs. Überstunden – Was muss zuerst genommen werden?
Das Jahr neigt sich dem Ende und in der Apotheke hat längst die stressige Vorweihnachtszeit begonnen. Da bleibt kaum Zeit …