Salbutamol-Spray: Barmer, DAK, KKH übernehmen Mehrkosten
Salbutamol-Dosieraerosole sind noch immer von Lieferausfällen betroffen. Zwar sichern Importe die Versorgung, doch fallen für die unter Umständen Mehrkosten an. In der Regel zahlen die Versicherten die Kosten aus eigener Tasche. Damit ist jetzt Schluss: Nachdem die Barmer eine Kostenübernahme der Mehrkosten für Salbutamol-Dosieraerosole zugesagt hat, ziehen die DAK und die KKH nach.
Mehrkosten werden fällig, wenn der Verkaufspreis eines Arzneimittels den Festbetrag übersteigt. In Ausnahmefällen springen die Kassen ein und übernehmen die Kosten, nämlich dann, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Grundlage ist das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) und eine entsprechende Umsetzung in § 11 Absatz 3 Rahmenvertrag. „Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse […] die Mehrkosten.“
Die Möglichkeit, die Mehrkosten zulasten der Kasse abzurechnen, besteht also ausschließlich, wenn ein vorrangig abzugebendes Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist und ausschließlich über dem Festbetrag versorgt werden kann, weil auch die aut-idem-konformen Alternativen ohne Mehrkosten ausfallen. Auf das Rezept müssen Sonder-PZN sowie Faktor 2 oder 4 aufgedruckt werden.
Kassen zahlen Mehrkosten
Weil nicht alle Kassen für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform Rabattverträge geschlossen haben, bleiben die Versicherten auf den Mehrkosten, die bei Abgabe des Importes anfallen, sitzen. Für den Import Albuterol Sulfate fallen Mehrkosten in Höhe von 8,12 Euro an – ebenso für Salbutamol Aldo-Union aus Spanien. Für Ventolin 100 µg/Dosis sind es 6,20 Euro.
Die Barmer hatte im Juni mitgeteilt, dass die durch Lieferengpässe verursachten Mehrkosten für Salbutamol-haltige Dosieraerosole nicht von den Versicherten gezahlt werden müssen. Jetzt ziehen die DAK Gesundheit und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) nach. Solange aufgrund von Lieferengpässen nicht mehrkostenfrei versorgt werden kann, können Apotheken die Mehrkosten direkt im Rahmen der Rezeptabrechnung taxieren und mit den genannten Kassen abrechnen. Damit folgen die Kassen der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes, dass in dem Zeitraum des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation auch wenn keine Übernahmepflicht zusätzlicher Kosten vorliegt, die eventuell anfallenden Mehrkosten von den Kassen übernommen werden sollen – insbesondere für importierte Arzneimittel.
Achtung: Die Regelung von Barmer, DAK und KKH gilt nur für Salbutamol-haltige Dosieraerosole und nicht für andere Darreichungsformen/Devices.
Kassenspezifischer Verzicht für Ventolin
Zudem haben weitere Kassen einen Mehrkostenverzicht erklärt – für Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkasse und Techniker Krankenkasse (TK) gilt ein kassenspezifischer Mehrkostenverzicht bei Ventolin 100 µg/Dosis – aber nicht für Albuterol.
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