Sabril (Vigabatrin, Sanofi) ist voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2022 nur eingeschränkt lieferbar. Um die Versorgung der Patient:innen zu sichern, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Import von Sabril aus Frankreich und Italien genehmigt. Für die Importware gibt es eine deutsche PZN, die für die Abrechnung zum Einsatz kommt.
Sabril ist in Kombination mit anderen Antiepileptika zur Behandlung von Patient:innen mit pharmakoresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung zugelassen, wenn alle anderen adäquaten Arzneimittelkombinationen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Außerdem kommt das Arzneimittel als Monotherapie zur Behandlung infantiler Spasmen zum Einsatz. Aufgrund von Lieferverzögerungen des Wirkstoffes ist das Arzneimittel seit Juli von einem Lieferengpass betroffen.
Sabril: Importe aus Frankreich und Italien
Um den Engpass, der voraussichtlich noch bis zum ersten Quartal 2023 andauern soll, abzufedern, hat das BMG dem Import von Sabril Beutel zu 500 mg in den Packungsgrößen zu 50/60 Stück zugestimmt. Die Importe kommen aus Frankreich und Italien und werden zum gleichen Preis, mit identischem Herstellerabgabepreis und -rabatt abgegeben.
Die Packungen sind hierzulande auf Basis von § 4 Absatz 1 der Medizinischen Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) verkehrsfähig.
Zum 15. Oktober wird die Sabril-Importware mit deutscher PZN gelistet sein:
- Sabril Beutel 500 mg französische Aufmachung 60 Stück: PZN 2038840
- Sabril Beutel 500 mg italienische Aufmachung 50 Stück: PZN 2038857
Achtung: Aufgrund der Kurzfristigkeit können die PZN nicht auf den Packungen angebracht werden. Daher werde bei der Auslieferung ein deutsches Begleitschreiben beiliegen. Und auch auf der Rechnung soll sich ein Hinweis auf die PZN und deren Nutzung zur Abrechnung befinden.
Keine Genehmigung nötig
Wie der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt informiert, habe der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass aufgrund der Praktikabilität ausnahmsweise auf die Genehmigung verzichtet werde. „Die Abgabe wird somit so behandelt, als läge kein Import vor, mit der Ausnahme der Bedruckung mit der jeweiligen vergebenen PZN.“
Merke: Die Bedruckung der Rezepte erfolgt mit der für die Importware vergebenen deutschen PZN.
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