Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz der Familien sichern, wenn die Kinder nach der Geburt zu Hause betreut werden. Damit Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Verdienstausfällen und Kurzarbeit kämpfen, keine Nachteile haben, wurden die Regelungen zum Elterngeld angepasst.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung und hilft den Eltern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Zur Verfügung stehen drei Varianten – Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus, die miteinander kombiniert werden können. Rückwirkend zum 1. März 2020 sollen folgende Regelungen finanzielle Einbußen vermeiden:
- Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und derzeit dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen – spätestens aber zum Juni 2021. Bei mehr als einem Kind verringert sich die Höhe des Elterngeldes nicht.
- Eltern sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie derzeit mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, für Mütter und Väter, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen.
- Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie beispielsweise in Kurzarbeit sind, sollen keinen Nachteil beim Elterngeldbezug haben. Das bedeutet: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I aufgrund der Corona-Pandemie reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein. Normalerweise wird zur Berechnung des Elterngeldes das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen.
„Diese Maßnahmen sind sehr zu begrüßen, um Eltern in dieser schwierigen Zeit nicht noch stärker zu belasten. Sie erhalten – neben der finanziellen Sicherheit – auch ein Stück mehr Flexibilität. Letzteres gilt damit aber auch für die systemrelevanten Betriebe wie die Apotheken“, kommentiert Adexa-Vorstand Tanja Kratt die Regelungen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt das Kind betreuen und ihre Arbeit unterbrechen oder einschränken. Insgesamt stehen den Eltern gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und Einkommen wegfällt. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden, jedoch kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Wie hoch das Elterngeld ist, hängt davon ab, wie viel der betreuende Elternteil vor der Geburt verdient hat und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
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