Die FFP2-Maske „Air Queen Breeze Mask“ wird in einzelnen Chargen zurückgerufen. Hierbei handelt sich um eine Vorgabe der zuständigen Behörde auf Ebene von Händler:innen – zu denen auch Apotheken gehören.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 22. Juli 2022 eine Untersagungsverfügung für mehrere Chargen der FFP2-Maske „siegmund Air QUEEN Breeze Mask“ mit der CE Kennzeichnung 2163 veröffentlicht.
Betroffen sind folgende Lotnummer EAN-Codes:
LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL GTIN: 4260698610233. Die Lotnummer ist auf der Rückseite der Verpackung ganz unten zu finden.
Der Grund: Bei etwa jeder zweiten Maske der betroffenen Chargen liegt der Filterdurchlass deutlich über dem für FFP2-Atemschutzmasken maximal zulässigen Durchlass von 6 Prozent.
„Eine Prüfung mit Paraffinölaerosolen hat nun ergeben, dass der Filterdurchlass der unten genannten Masken einen von der Norm EN 149 geforderten Grenzwert überschreitet“, teilt siegmund care mit. „Es könnte daher unter Umständen kein ausreichender Gesundheitsschutz für die Träger der Masken vorhanden sein.“ Allerdings weist das Unternehmen darauf hin, dass bislang kein Fall einer tatsächlichen Gesundheitsbeeinträchtigung bekannt ist.
„Die seit kurzem vertriebenen FFP2 Atemschutzmasken ‚siegmund Air QUEEN Breeze Mask‘ tragen die CE Kennzeichnung 1008 und sind davon nicht betroffen“, heißt es.
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