Am 20. November geht es los, dann können die Apotheken ihre Altlasten an Grippeimpfstoffen der vergangenen Saison melden. Wie der Nacht- und Notdienstfonds informiert, soll am kommenden Mittwoch das nötige Formblatt zur Verfügung stehen.
Apotheken mussten lange warten, bis feststand, dass sie für liegengebliebene Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison eine Entschädigungszahlung erhalten werden. Insgesamt stehen 16 Millionen Euro für die Rückerstattung zur Verfügung. Jetzt heißt es den Bestand zählen und Meldung beim DAV machen. Möglich ist dies über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF).
Heute liefert der NNF auf seiner Webseite erste Informationen zum Meldeprozedere. Im Portal wird ab dem 20. Oktober ein Formblatt als PDF zur schriftlichen Beantragung der Kostenerstattung für nicht abgegebene Grippeimpfstoffdosen aus der Saison 2020/21 als Download zu finden sein, wie der NNF informiert und um eine Online-Antragstellung bittet, denn dies sei die unkomplizierteste Möglichkeit.
„Wir empfehlen und bitten allerdings um ONLINE-Antragstellung im NNF-Portal unter ‚Erstattung Grippeimpfstoffe‘. Auch das ist ab dem 20. Oktober 2021 möglich.“ Doppel-Einreichungen sollen vermieden werden.
Wer den Antrag auf Rückerstattung online gestellt hat, sprich die Menge der liegengebliebenen Grippeimpfstoffdosen und den Einkaufspreis (Rabatte müssen berücksichtigt werden) mit Hilfe des Formblatts gemeldet hat, erhält eine Eingangsbestätigung. Außerdem kann im Portal der Status der Antragsbearbeitung nachvollzogen werden.
Wer sich dennoch für einen schriftlichen manuellen Antrag entscheidet, kann diesen nur per Post einreichen. Fax und Email sind nicht zulässig.
Apotheken, die noch nicht beim NNF registriert sind, sollten mit einer Registrierungszeit von zehn Tagen rechnen. Insgesamt haben die Apotheken sechs Wochen Zeit, um die Menge der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison zu melden. Die Frist startet am 20. Oktober und endet am 30. November.
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