Das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) ist das Schreckgespenst vieler frischgebackener Eltern. Denn gerade bei Säuglingen im Alter von unter sechs Monaten, Frühgeborenen oder chronisch kranken Kindern kann RSV einen sehr schweren Krankheitsverlauf nehmen. Seit dem Jahr 2023 sind nun drei verschiedene Impfstoffe zur RSV-Prophylaxe verfügbar, die bei den besonders gefährdeten Patient:innen, zu denen auch Senioren über 60 Jahre zählen, angewendet werden können.
Bei Arexvy (GlaxoSmithKline) und Abrysvo (Pfizer) handelt es sich um Proteinimpfstoffe zur aktiven Immunisierung, die für die Anwendung bei Personen ab 60 Jahren geeignet sind. Abrysvo ist zudem noch zur Impfung von Schwangeren im Zeitraum von der 24. bis zur 36. Schwangerschaftswoche zugelassen. Dies führt durch Weitergabe der durch die Mutter gebildeten Antikörper zu einem Nestschutz des ungeborenen Kindes, der etwa bis zum sechsten Lebensmonat anhält.
Diese passive Immunisierung des Säuglings ist die natürlichste Variante der RSV-Prophylaxe, da ab der 20. Schwangerschaftswoche auch zahlreiche andere Antikörper von der Mutter auf das Kind übergehen. Vergleichbar ist dies mit der Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis), die ebenfalls in der Schwangerschaft zum Aufbau des Nestschutzes empfohlen wird.
Auch für Säuglinge wurde eine neue Impfung zur RSV-Prophylaxe zugelassen
Bisher wurde der Impfstoff Synagis mit dem Wirkstoff Palivizumab zur Immunisierung gegen RSV bei Säuglingen und Kleinkindern verabreicht, die besonders gefährdet sind. Der Nachteil von diesem Impfstoff ist die Häufigkeit der Impfung, da diese fünf Mal während der Saison (also alle vier Wochen) verabreicht werden muss.
Bei dem neu entwickelten Impfstoff Beyfortus (AstraZeneca/Sanofi) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab ist zur passiven Immunisierung von besonders gefährdeten Säuglingen hingegen lediglich eine einmalige Anwendung zur RSV-Prophylaxe in der ersten RSV-Saison des Kindes notwendig.
Als besonders gefährdet gelten laut „Leitlinie zur Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern“ vor allem „[…] Frühgeborene, Neugeborene und junge Säuglinge sowie Kinder mit chronischer Lungenerkrankung, angeborenen Herzerkrankungen, neuromuskulären Erkrankungen, schweren Immundefekten, immunsuppressiver Therapie und chromosomalen Aberrationen (beispielsweise Trisomie 21).“
Zudem gelten laut Leitlinie auch […] ein Alter von unter sechs Monaten, eine Mehrlingsgeburt, männliches Geschlecht, Geschwisterkinder im Kleinkindalter, Krippenbesuch, Rauchexposition durch Eltern und im Haushalt, niedriger Sozial- und Ausbildungsstatus der Eltern, enge häusliche Verhältnisse und Unterernährung sowie eine positive Familienanamnese für atopische Erkrankungen oder Asthma als Risikofaktoren für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung.“
Impfempfehlung durch medizinische Fachgesellschaften, aber noch nicht durch die Ständige Impfkommission (STIKO)
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) rät, gemeinsam mit elf anderen medizinischen Fachgesellschaften, bei Personen über 60 Jahren ausdrücklich zur Impfung. In einem Positionspapier legten sie ihre Ansichten wie folgt dar:
„Wir empfehlen eine Anwendung der Impfung bei Personen im Alter von ≥ 60 Jahren. Darüber hinaus empfehlen wir nach individueller Beratung den Einsatz der Impfung bei Erwachsenen jeden Alters mit schweren pulmonalen oder kardiovaskulären Vorerkrankungen und bei Erwachsenen mit einer deutlichen Einschränkung der Immunabwehr. Eine Kostenübernahme kann individuell bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.“
Die STIKO spricht hingegen noch keine konkrete Impfempfehlung zur RSV-Prophylaxe aus. Weder für Säuglinge und Kleinkinder noch für Senioren. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ist daher noch nicht gesichert.
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