Rolle rückwärts: Krankschreibung per Telefon doch erlaubt
Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden können sich doch weiterhin per Telefon und somit ohne Arztbesuch krankschreiben lassen. Am Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich gegen eine Verlängerung der befristeten Ausnahmereglung zur telefonischen Anamnese ausgesprochen. Doch der Protest war groß, jetzt rudert der G-BA zurück.
Ausnahmeregelung soll bis 4. Mai 2020 verlängert werden
„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen“, so der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde bei erneuter Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung beschlossen. Diese werde bis zum 4. Mai 2020 befristet sein.
Ärzte dürften demnach Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen aufgrund einer telefonischen Anamnese für maximal eine Woche krankschreiben. Bei fortdauernder Erkrankung sei eine einmalige Verlängerung möglich.
„Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen. Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann“, teilt der G-BA mit.
Vertragsärzte könnten im Vorgriff auf die G-BA-Entscheidung bis zum 4. Mai weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für eine Woche ausstellen.
KBV kritisierte G-BA-Entscheidung am Freitag
Weil die Dynamik der Neuinfektionen zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutlich verlangsamt werden konnte, könne die Behelfsregelung deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos auslaufen. „Dies entspricht den behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder jüngst beschlossen haben“, so der G-BA am Freitag.
„Der abrupte Stopp ist für Praxisteams und Patienten höchst problematisch“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, den abrupten Stopp. „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre“, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt.“
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