Rezepturabrechnung: Im Rausch der Sonder-PZN
09999011 ist die bekannte Sonder-PZN für Rezepturen. Die Technische Anlage hat außerdem noch zahlreiche andere Sondernummern für die Rezepturabrechnung zu bieten. Beispielsweise für die unverarbeitete Abgabe, für Cannabis-Zubereitungen oder für die Substitution.
Einmal abfüllen, zwei Sonder-PZN
Werden Rezeptursubstanzen unverarbeitet, also in unvermischter Form abgegeben, handelt es sich im klassischen Sinn um eine Abfüllung. Wird die Substanz zu Lasten der Kasse abgerechnet, muss das Sonderkennzeichen 06460702 aufgedruckt werden.
Achtung! Werden Cannabisblüten abgefasst, muss die Sonder-PZN 06460694 verwendet werden. Zusätzlich gibt es für das Abfassen Cannabinoid-haltiger Stoffe die 06460754.
Von Creme bis Zäpfchen
Rezepturen nach § 5 Absatz 3 Arzneimittelpreisverordnung wie Cremes, Salben, Suspensionen, Teemischungen oder Zäpfchen werden mit Hilfe der Sonder-PZN 09999011 abgerechnet.
Ausnahme Parenteralia: Für individuell hergestellte parenterale Lösungen gelten je nach Wirkstoff – Schmerzmittel, Antibiotika, Virustatika oder Ernährungslösungen – unterschiedliche Sonderkennzeichen. Diese sind in der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 Sozialgesetzbuch (SGB V) gelistet. Für Zytostikazubereitungen gelten die 06460866 bei ermäßigtem Steuersatz und die 06460872 im steuerfreien Fall.
Fünf Sonder-PZN für Cannabis
Welche Ziffernfolge bei Cannabiszubereitungen verwendet wird, ist abhängig von der Art der Abgabe – Abfüllen oder Herstellen – sowie dem Produkt an sich – Blüte oder Extrakt.
- 06460665 Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen
- 06460694 Abrechnung von Cannabis-Blüten in unverändertem Zustand; gilt, wenn die Blüten lediglich umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet werden
- 06460671 Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Fertigarzneimitteln ohne Pharmazentralnummer
- 06460748 Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen
- 06460754 Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen in unverändertem Zustand; gilt, wenn die Cannabinoid-haltigen Stoffe lediglich umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet werden.
Methadon & Co.
Im Falle einer Substitutionstherapie richtet sich das zu verwendende Sonderkennzeichen nach dem Substitut.
- 09999086 Abrechnung von Methadonzubereitungen
- 02567107 Abrechnung von Levomethadon-Einzeldosen
- 02567113 Abrechnung von Subutex-Einzeldosen
- 02567136 Abrechnung von Suboxone-Einzeldosen
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Abgabe von Teilmengen: Verband rät ab
Apotheken dürfen zwar grundsätzlich Teilmengen abgeben, aber die Abrechnung ist noch nicht vollständig geklärt. Daher rät der Bremer Apothekerverband von …
Dürfen Apotheken Mahngebühren erheben?
Das Thema Zuzahlung sorgt in der Apotheke nicht nur regelmäßig für Diskussionen, sondern auch für Kopfzerbrechen. Denn dass Verweiger:innen schriflich …
Genehmigung bei der Krankenkasse einholen: Was ist zu beachten?
Legen Patient:innen ein Rezept vor, muss die Apotheke vor der Belieferung mitunter eine Genehmigung durch die Kasse einholen. Stichwort Kostenübernahme. …