Rezeptur-Waage: Eichen nicht vergessen
Die korrekte Einwaage ist in der Rezeptur das A und O. Wägefehler können eine Über- oder Unterdosierung zur Folge haben und die Therapie gefährden. Die Waage einschalten und draufloswiegen, ist keine gute Idee.
In der Rezeptur wird zwischen Analysewaagen mit vier Nachkommastellen, Rezepturwaagen mit zwei Nachkommastellen und Teewaagen mit nur einer Nachkommastelle unterschieden.
Waage: Der richtige Standort
Für alle Modelle gilt: Waagen sollten möglichst selten bewegt und waagerecht, stabil sowie erschütterungsfrei auf einer ebenen Fläche stehen. Ein Platz nahe dem Fenster, dem Abzug, einem Magneten, einem automatischen Rührsystem, das selbst Erschütterungen verursachen kann, oder der Heizung ist tabu. Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 25 Grad und die Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 60 Prozent liegen.
Vor dem Wiegen
Um Wägefehler zu vermeiden, sollte täglich an verschiedene Dinge gedacht werden.
Einschalten: Das erste To-do in der Rezeptur kann es sein, die Waage einzuschalten und eine 30-minütige Anwärmzeit einzuhalten. War die Waage über Nacht im Standby-Modus, muss in der Regel die Aufwärmzeit des Herstellers nicht beachtet werden. Hast du die Rezeptur zuvor gelüftet, muss sich die Waage wieder an Umgebungstemperatur anpassen.
Nivellieren: Die Libelle muss sich in der Mitte der Markierung befinden – dies solltest du stets vor der Benutzung kontrollieren und die Luftblase durch Drehen an den Stellfüßen der Waage in die richtige Position bringen.
Justieren: Waagen sollten täglich und nach jeder Veränderung justiert werden. Verfügt die Waage über eine vollautomatische isoCAL-Funktion, wird die entsprechende Taste (isoCAL) gedrückt und so lange gewartet, bis Null-Anzeige erscheint.
Kalibrieren: Ist ein Justieren nicht möglich, solltest du die Waage täglich Kalibrieren. Dazu werden Prüfgewichte bekannter Masse aufgelegt.
Desinfektion: Wägeteller abnehmen und mit 70-prozentigem Isopropanol reinigen.
Die Wägeunterlage
Kartenblätter oder Wägeschälchen und -schiffchen können als Wägeunterlage zum Einsatz kommen. Fest steht: Die Wägeunterlage sollte möglichst klein und leicht sein und in die Mitte des Wägetellers gelegt werden. Die abzuwiegende Rezeptursubstanz wird wiederum in der Mitte der Wägeunterlage platziert.
Geht einmal etwas daneben und wird Rezeptursubstanz unter den Wägeteller verschüttet, solltest du diese sofort mit einem Pinsel oder Tuch vorsichtig entfernen.
Vier Augen sehen mehr als zwei
In puncto Wiegen gilt in der Apotheke das Vier-Augen-Prinzip. Eine Alternative kann eine Waage mit automatischem Wägeprotokoll (Drucker) oder einer PC-Schnittstelle sein, die die Einwaage dokumentiert.
Eichen nicht vergessen
Bei Rezepturwaagen ist alle zwei Jahre eine Eichpflicht zu beachten. Apotheken müssen selbst an die Eichfrist denken und die Eichung zehn Wochen vor Ablauf der Frist beim Eichamt beantragen.
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