Rezeptfreie Medikamente: Irreführende Informationen bei Versendern?
Apotheke vor Ort versus Versender: Während der Pandemie setzen viele Bürger:innen auf rezeptfreie Arzneimittel aus dem Internet, genauer von Versandapotheken. Dabei erwarten Verbraucher:innen jedoch mitunter irreführende Informationen, warnen Verbraucherschützer:innen.
Obwohl die Apotheke für Bürger:innen in Sachen Gesundheitsfragen zu den beliebtesten Anlaufstellen gehört und das Vertrauen in die Teams groß ist, setzen viele Menschen vor allem bei rezeptfreien Medikamenten trotzdem auf Eigenregie. Rund vier von zehn Bürger:innen haben während der Pandemie Non-Rx-Arzneimittel online gekauft, und zwar meist bei Versandapotheken. Mehr noch: Diese nutzte die Mehrheit auch als Informationsquelle. Und das, obwohl sich auf den Websites teils falsche oder beschönigte Informationen finden, warnen die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts „Verbraucherschutz im Markt der digitalen Gesundheitsinformationen und Individuellen Gesundheitsleistungen“ haben die Verbraucherschützer:innen eine Befragung unter mehr als 1.800 Bürger:innen durchgeführt. Dabei zeigte sich: Obwohl sich vier von zehn Befragten im medizinischen Bereich nicht gut auskennen, bestellten ebenso viele Teilnehmer:innen Medikamente im Internet. „Würden die Verbraucher:innen bei der Selbstmedikation im Netz direkt auf zuverlässige Informationsquellen stoßen, wäre das Ganze weniger problematisch”, heißt es von den Verbraucherschützer:innen. Denn: Anstatt auf unabhängige Informationen von Behörden-Websites oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu vertrauen, setzen Bürger:innen auch dabei voll auf Versandapotheken.
Irreführende Informationen und Werbung nur schwer zu erkennen
Das Problem: Dort seien Verbraucher:innen teils „bedenklichen Gesundheitsinformationen ausgesetzt“, warnen die Expert:innen. Denn mitunter lassen Werbeaussagen nicht eindeutig von sachlichen Informationen unterscheiden. „Bei Versandapotheken gab es Fälle, wo homöopathische Arzneimittel in Kundenrezensionen mit Wirkungen beworben wurden, die nicht belegt sind“, heißt es in der Mitteilung weiter. Dabei ist es nach dem Heilmittelwerbegesetz tabu, bei Homöopathika mit Anwendungsgebieten zu werben. Da Kund:innen die Erfahrungen anderer Käufer:innen häufig als Richtwert für den Online-Kauf von Medikamenten nutzen würden, seien beschönigende oder falsche Bewertungen besonders problematisch, so die Expert:innen weiter.
Auch Aussagen von Influencer:innen oder Informationen über die sozialen Medien stehen bei Verbraucher:innen hoch im Kurs, um sich über Anwendungen und Nebenwirkungen der rezeptfreien Medikamente zu informieren.
Übrigens: Die beiden Verbraucherzentralen gehen außerdem regelmäßig gegen unzulässige Werbung mit Corona-Bezug vor. So darf beispielsweise Dr. Wolff seine Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung nach einer Klage inzwischen nicht mehr mit einer Anti-Corona-Wirkung bewerben.
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