Retax-Aussetzen: Keine einheitliche Regelung in Sicht
Die AOK Rheinland/Hamburg war die erste Kasse, die schnelle und unbürokratische Hilfe für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken versprochen hat. Konkret geht es um das Zurückstellen von Retaxationen. Werden die anderen Kassen nachziehen und ebenfalls ein Retax-Aussetzen vereinbaren?
Die AOK Rheinland/Hamburg stellt mögliche Rechnungsbeanstandungen für die Monate August, September und Oktober bis Januar 2021 zurück. „Mit diesem Schritt wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die betroffenen Apotheken sich konsolidieren können. Wir haben ein großes Interesse daran, die sehr gute Versorgung in Deutschland durch die Vor-Ort-Apotheken zu erhalten“, so Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.
Dem Vernehmen nach wird es keine einheitliche Regelung für alle AOKen gegben. Ob mögliche Retaxationen verschoben oder ausgesetzt werden, muss demnach jede AOK für sich entscheiden.
Was sagt der GKV-Spitzenverband?
Fest steht, die einzelnen Kassen müssen selbst eine Lösung finden. „Die Krankenkassen (-verbände) auf Landesebene schließen mit den Landesapothekerverbänden über regionale Lieferverträge Abrechnungsvereinbarungen nach § 129 Abs. 5 SGB V ab“, teilt der GKV-Spitzenverband mit, der selbst nicht beteiligt ist. „In diesen Verträgen werden neben Fristen für Abrechnungen und Zahlungen auch Regelugen zu ,Zahlungen mit befreiender Wirkung an Rechenzentren’ getroffen.“
Retax-Aussetzen: Wie sieht es bei den Ersatzkassen aus?
Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage zu einem Retax-Aussetzen oder Verschieben von Rezeptbeanstandungen machen. „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, den komplexen und rechtlich schwierigen Sachverhalt mit unseren Mitgliedskassen aufzuarbeiten“, heißt es auf Nachfrage.
Die DAK wird da schon konkreter: „Auch die DAK-Gesundheit überprüft ein Aussetzen (Verschieben) der Verrechnung von Rückforderungen gegenüber den von der Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP betroffenen Apotheken aus vorangegangener Rechnungsprüfung für einen bestimmten Zeitraum.“ Inwiefern ein Aussetzen beispielsweise für einen Quartalszeitraum opportun sei, hänge unter anderem von der weiteren Entwicklung des Insolvenzverfahrens sowie der im Raume stehenden finanziellen Unterstützung der Apotheken von Seiten der Bunderegierung ab, die aktuell im Gesundheitsausschuss diskutiert werde. Daher werde die DAK über die Frage eines Aufschubs der Retaxation falscher Abrechnungen erst befinden können, wenn mehr Klarheit über die weitere Entwicklung vorliege.
Die Techniker Krankenkasse verweist wiederum auf den vdek, da die Ersatzkassen bei dieser Frage gemeinsam agieren.
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