Quiet Quitting: Dienst nach Vorschrift statt Kündigung
Für viele Apothekenmitarbeitende stehen Überstunden an der Tagesordnung, besonders wenn der Kundenansturm groß und die Personaldecke dünn ist. Denn dann müssen die verbliebenen Kolleg:innen Mehrarbeit leisten. Doch darauf haben einige Beschäftigte keine Lust. Und hier kommt das sogenannte Quiet Quitting ins Spiel.
Übersetzt bedeutet der Begriff so viel wie „leises Kündigen“, also ein Abschied durch die Hintertür. Doch grundsätzlich wollen Arbeitnehmende beim Quiet Quitting eigentlich gar nicht kündigen, sondern vielmehr ihr Arbeitspensum verringern. Daher ist unter dem Begriff eher etwas zu verstehen wie Dienst nach Vorschrift. Beschäftigte machen also genau das, wofür sie bezahlt werden – nicht mehr und nicht weniger. Stichwort Work-Life-Balance.
Nicht zu verwechseln ist Quiet Quitting daher mit Faulheit oder einem betriebsschädigenden Verhalten. Denn die vertraglich festgeschriebenen Aufgaben werden trotzdem erledigt und die Arbeitszeiten eingehalten. Es werden jedoch keine Extras geleistet, denn Mehrarbeit ist ein No-Go, und zwar selbst bezahlt.
Beim Quiet Quitting handelt es sich also um eine Art „gelbe Karte“ für den/die Chef:in. Denn viele Beschäftigte möchten damit ihre Überlastung zeigen und deutlich machen, dass die übernommenen Aufgaben oftmals weit über das eigentlich vereinbarte Maß hinausgehen und dass dies keine Selbstverständlichkeit ist.
Überlastungsanzeige als Alternative?
Zugegeben, wenn in der Apotheke gerade die Hölle los ist, fällt es schwer, die Kolleg:innen allein zu lassen und einfach pünktlich Feierabend zu machen. Hast du zwischendurch kaum Zeit zum Durchatmen, sind Fehler praktisch vorprogrammiert, denn die Konzentration lässt irgendwann nach. Gerade in der Apotheke kann das jedoch gefährlich werden.
Wird das zum Dauerzustand, solltest du über eine Überlastungsanzeige nachdenken. Damit informierst du den/die Chef:in über die enorme Arbeitsbelastung. Mehr noch: Angestellte setzen ihre/n Chef:in nicht nur darüber in Kenntnis, dass sie die zunehmenden Aufgaben nicht mehr bewältigen können, sondern verweisen auch auf mögliche Gefahren und bitten zugleich um Abhilfe, um sich selbst, Kolleg:innen oder Dritten nicht zu schaden.
Mehr aus dieser Kategorie
Kündigung: 28-Tage-Frist zählt
Stolperfalle Kündigung: Der Wunsch zum Beenden eines Arbeitsverhältnisses muss nicht nur schriftlich, sondern auch fristgerecht geäußert werden. Doch dabei heißt …
Neue Noweda-Kampagne zur Stärkung der Apotheken
„In den vergangenen Jahren hat die Politik die Apotheken extrem vernachlässigt“, sagt Noweda-Chef Dr. Michael Kuck. Und trotz der im …
„Sehr schlecht vorbereitet“: Preis warnt vor Lieferengpässen
Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Thomas Preis, sieht die Versorgung mit einigen Arzneimitteln in Gefahr. „Auch in diesen …