In besonderen Ausnahmesituationen kann zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs auch mit dem Coronavirus infiziertes Personal eingesetzt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat dazu das Apothekenpersonal als Personal der kritischen Infrastruktur (KritIs) eingestuft. Dazu gehörte bis vor Kurzem nur medizinisches Personal. Das RKI hat dazu eine Klarstellung vorgenommen. Die ABDA war ohnehin davon ausgegangen, dass Apothekenteams zu dieser Gruppe gehören. Allerdings wurde das regional unterschiedlich von den Behörden ausgelegt.
Während der gegenwärtigen Corona-Krise konkurrieren laut RKI beim Umgang mit Kontaktpersonen und infiziertem KritIs-Personal folgende Ziele miteinander: „Die Absonderung/Quarantäne von Personal, um das Risiko von Übertragungen zu minimieren (Infektionsschutz) und die Gewährleistung einer weiter funktionierenden kritischen Infrastruktur.“
Dann definiert das RKI „Handlungsoptionen“ für Fälle, „in denen ein relevanter KritIs-Personalmangel“ vorliegt:
- Im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung seien bereits organisatorische Regelungen für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit getroffen worden, auf diese sollte zurückgegriffen werden. Hierzu gehöre auch ein betriebliches Konzept, „welches essentielle Personal bei Bedarf durch wen oder wie zu ersetzen ist zum Beispiel durch Teambildung“. Dabei solle auch eine Liste mit „essentiellem beziehungsweise hochspezialisiertem und nur schwer zu ersetzendem Funktionspersonal erstellt sein“.
- Aufgrund des mit der Anwendung der Optionen einhergehenden erhöhten Risikos der Weiterverbreitung von Infektionen mit SARS-CoV-2 dürften die Handlungsoptionen nur angewendet werden, „wenn alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind“. Die Anwendung der Ausnahmeregelung müsse beschränkt bleiben auf „essentielles und/oder hochspezialisiertes KritIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen“ ersetzt werden kann wie zum Beispiel „Techniker in der Energie- und Wasserversorgung, Fluglotsen, IT-Ingenieure, Veterinärmedizinisches-, Pharmazeutisches- und Laborpersonal“.
- Die RKI-Handlungsoptionen seien somit nicht „pauschal auf das gesamte Personal in den KritIS-Sektoren und Branchen anzuwenden“. In jedem Fall sollte zudem ein betriebliches Konzept mit präventiven Maßnahmen bestehen, beispielsweise mit Festlegung, welche Schutzmaßnahmen an welchem Arbeitsplatz vorzunehmen seien, wie Abstandsregelungen, Vereinzelung, Zuordnung fester Teams, um wechselnde Kontakte zu vermeiden. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls bei relevantem Personalmangel einzusetzendes Personal, „welches Kontaktperson ist oder in absoluten Ausnahme-/Notfällen infiziertes Personal ist, nach Möglichkeit keinen unmittelbaren Kontakt mit ‚gesundem‘ Personal hat“.
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