Bei der PTA-Reform herrscht weiterhin keine Einigkeit. Weil das Gesetz zustimmungspflichtig ist, müssen Bundesrat und Bundestag eine Einigung finden. Der Gesundheitsausschuss der Länder und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben für die Zukunft des PTA-Berufs unterschiedliche Forderungen. Streitpunkte sind unter anderem die Ausbildungsdauer und die Erweiterung der Kompetenzen. Ist jetzt der Vermittlungsausschuss gefragt?
Ausbildungsdauer
Am Mittwoch kam der Gesundheitsausschuss der Länder zusammen. Die Länder fordern weiterhin, die Ausbildung auf drei Jahre auszuweiten. Außerdem soll die Stundenzahl der schulischen Ausbildung auf mindestens 3000 Stunden erhöht werden. Die praktische Ausbildung soll insgesamt mindestens 1200 Stunden umfassen. Die Länder fordern zudem einen Wechsel von schulischer und praktischer Ausbildung.
Das PTA-Reformgesetz des BMG sieht jedoch weiterhin eine zweijährige schulische Ausbildung, gefolgt von einem halbjährigen Praktikum, als ausreichend.
Schulgeld
Die Attraktivität des PTA-Berufs soll aus Sicht der Länder auch durch den Wegfall des Schulgelds erhöht werden. Die Abschaffung sei zwingend. So heißt es laut Gesetzesentwurf: „Nichtig ist auch eine Vereinbarung über die Verpflichtung der oder des Auszubildenden, für die praktische Ausbildung eine Entschädigung zu zahlen.“ Die Länder fordern folgende Änderung: „Nichtig ist auch eine Vereinbarung über die Verpflichtung der oder des Auszubildenden, für die Ausbildung eine Entschädigung oder Schulgeld zu zahlen.“
Der Gesetzentwurf sieht eine Prüfung zur Ermittlung des Novellierungsbedarfs in einem separaten Verfahren nach drei Jahren vor. Dies ist aus Sicht der Länder nicht nachvollziehbar. „Die Aufnahme einer Berufsausbildung wird nicht unerheblich von den finanziellen Rahmenbedingungen bestimmt.“ Außerdem kritisiert der Bundesrat und stellt fest, „dass der vorgelegte Gesetzesbeschluss die Aspekte einer Steigerung der Attraktivität zum Beispiel durch Schulgeldabschaffung und Zahlung einer Ausbildungsvergütung über den gesamten Zeitraum der Ausbildung nicht aufgegriffen hat.“
Kompetenzen
Die Länder wollen allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und eine Lockerung der Aufsichtspflicht ermöglichen. Dies soll der Fall sein, wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des PTA Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt. Ausgenommen sind die Herstellung von Parenteralia, das individuelle Blistern oder Stellen von Arzneimitteln, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie das Beliefern von T-Rezepten. „Elementare Bestandteile der vorgesehenen Kompetenzerweiterung in der Ausbildung sind entweder gar nicht oder nicht im erforderlichen Maß berücksichtigt“, urteilen die Länder zum Gesetzesentwurf der PTA-Reform. „Dem Gesetz ist es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist.“
Der Gesetzentwurf des BMG sieht eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht nur unter bestimmten Voraussetzungen vor: wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindestens seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen. Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert.
Es bleibt also spannend. Am 20. Dezember entscheidet sich im Plenum des Bundesrats, ob der Vermittlungsausschuss hinzugezogen wird oder die Länder doch noch von ihren Kernforderungen abweichen.
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