Pride Month: So will die Politik die LGBTQIA+-Community stärken
Die LGBTQIA+-Community setzt sich im Juni einmal mehr für ihre Rechte und mehr Sichtbarkeit ein. Während in den Apotheken hierbei vielerorts Nachholbedarf, aber auch Potenzial besteht, kommt Unterstützung für die LGBTQIA+-Community aus der Bundesregierung.
Ein freies, selbstbestimmtes Leben für alle gehört hierzulande zu den wichtigsten Zielen. Doch noch immer haben Menschen aus der LGBTQIA+-Community mit Diskriminierung und Co. zu kämpfen. Im Monat Juni, dem Pride Month, soll darauf aufmerksam gemacht und für Veränderungen gesorgt werden. „Pride steht für Stolz und soll zum Ausdruck bringen, dass man mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität offen umgehen kann“, informiert die Bundesregierung – und setzt sich für die Rechte der LGBTQIA+-Community ein.
So gibt es unter der Ampel-Koalition mit Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, erstmals einen Queer-Beauftragten. „Mit dem neu geschaffenen Amt zeigt die Bundesregierung, wie wichtig ihr LSBTIQ*-Rechte und der Abbau von Diskriminierungen sind. Zugleich erhöht sie die Sichtbarkeit des Themas“, heißt es auf der Regierungs-Website. Die Hauptaufgaben des Queer-Beauftragten sind, die Akzeptanz queerer Lebensweisen zu fördern und Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen abzubauen.
Übrigens: Der Begriff „Queer“ stammt aus dem Englischen und wurde ursprünglich als Beleidigung verwendet. Inzwischen hat ihn sich die LGBTQIA+-Community jedoch angeeignet und positiv besetzt.
Bundesregierung will LGBTQIA+-Community schützen
Entscheidend für die Bundesregierung ist außerdem der besondere Schutz der LGBTQIA+-Community. In einem bereits vorgelegten Gesetzentwurf fordern die Ampel-Parteien, dass „LSBTIQ*-Feindlichkeit ausdrücklich als menschenverachtender Beweggrund in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen wird.“
Doch damit nicht genug. Gemäß Koalitionsvertrag ist außerdem eine Anpassung des Grundgesetzes zur Stärkung der LGBTQIA+-Community geplant. Dieses soll in Artikel 3 um den Begriff der sexuellen Identität erweitert werden, sodass sich das Verbot der Benachteiligung und/oder Diskriminierung aufgrund dessen nicht mehr nur im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wiederfindet. Seit Kurzem sind schwule und bisexuelle Männer sowie trans* Personen zudem nicht mehr von der Blutspende ausgeschlossen.
Weitere Erleichterungen geplant
Außerdem sollen trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen auch rechtlich anerkannt werden. Möglich machen soll dies das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“, mit dem es Personen erleichtert werden soll ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, informiert das Bundesfamilienministerium. Ein modernisiertes Familienrecht soll zudem lesbische Mütter mit heterosexuellen Paaren gleichstellen und ermöglichen, dass kinderlose Paare rechtlich füreinander verantwortlich sein können.
Zudem wurde bereits der Aktionsplan „Queer leben“ ins Leben gerufen, um die rechtliche Stellung von queeren Menschen zu verbessern. Für folgende sechs Handlungsfelder sollen dabei Verbesserungen erzielt werden:
- rechtliche Anerkennung
- Teilhabe
- Sicherung
- Gesundheit
- Beratungsstruktur
Außerdem sollen Projekte zur Akzeptanz und Sichtbarkeit der Community gefördert werden.
„Letztlich kommt es bei all diesen Fragen aber auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt an, also darauf, dass alle die freiheitlichen, demokratischen Werte gestalten und leben“, appelliert die Bundesregierung.
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