Tierliebe kennt bei vielen Menschen keine Grenzen. Bei anderen stößt dies auf Unverständnis. Kein Wunder, dass Streit mitunter vorprogrammiert ist. So auch in einer Apotheke in Hemmingen bei Hannover. Dort wurden eine Kundin und eine Apothekenangestellte sogar handgreiflich – wegen eines Hundes.
Darf der Hund mit in die Apotheke? Diese Frage sorgt oftmals für ordentlich Zündstoff, denn meist möchten Tierhalter:innen den Vierbeiner ungern alleine vor der Tür warten lassen. Doch für Kund:innen gilt derselbe Grundsatz wie für Mitarbeitende in der Apotheke: In den offiziellen Betriebsräumen wie dem HV-Bereich haben die tierischen Begleiter nichts verloren. Denn die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt vor: „Die Betriebsräume sind in einwandfreiem baulichen und hygienischen Zustand zu halten“. Und dazu zählt neben Labor, Lagerraum und Nachtdienstzimmer auch die Offizin. Mehr noch: Neben Hygieneaspekten können sich auch andere Kund:innen oder Mitarbeitende gestört fühlen.
Weil sich eine Kundin in einer Apotheke in Hemmingen jedoch partout nicht davon abbringen lassen wollte, ihren Hund mit in den HV zu nehmen, wurden sie und eine Apothekenangestellte sogar handgreiflich. Die Folgen: leichte Verletzungen, ein Polizeieinsatz und zwei Strafverfahren.
Streit um Hund: Kundin und Apothekenangestellte handgreiflich
An einem Samstagnachmittag kam die Kundin mit ihrem Hund in die Apotheke Hemmingen. Doch obwohl ihr die Mitarbeiterin mitgeteilt hatte, dass dies nicht gestattet sei, wollte sie das Tier nicht vor der Tür warten lassen. Der Grund: Es handelte sich ihren Angaben zufolge um einen Assistenzhund, der Menschen unterstützt und speziell für Erkrankungen ausgebildet ist.
Die Mitarbeiterin wollte dies trotzdem nicht dulden und es kam zum Streit. Weil dieser eskalierte und sowohl die Kundin als auch die Apothekenangestellte handgreiflich wurden und mit Händen und Füßen aufeinander losgingen, musste die Polizei eingeschaltet werden und die Sache beenden. Beide Frauen wiesen leichte Verletzungen auf und müssen sich nun mit einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung auseinandersetzen. Das Strafmaß ist gemäß § 223 StGB mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe“ angelegt, wie die Polizeidirektion Hannover mitteilt. Derzeit stehen die Ermittlungen jedoch noch ganz am Anfang.
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