Pneumokokken: STIKO hält an Impfempfehlung fest
Die Indikation der Pneumokokken-Impfung wird nicht ausgeweitet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hält an ihrer Impfempfehlung fest – auch im Hinblick auf die eingeschränkte Liefersituation einiger Pneumokokken-Impfstoffe.
Die Empfehlung der STIKO zur Pneumokokken-Impfung bleibt unverändert – es sollen bevorzugt Risikopatienten immunisiert werden; also jene Bevölkerungsgruppen, die ein besonders hohes Risiko für eine invasive Pneumokokken-Infektion haben. Besonders gefährdet seien Kinder in den ersten Lebensmonaten und die Generation 60+ sowie Menschen mit chronischen Herz- und Lungenerkrankungen, Diabetiker und Personen mit bestimmten neurologischen Erkrankungen oder Immunsuppressierte.
Die STIKO empfiehlt eine Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab zwei Monaten, für alle Menschen ab 60 Jahren und für Patienten, die an den genannten Erkrankungen leiden.
Ein Blick auf die Impfquoten zeigt eine unterschiedliche Verteilung bei den Risikogruppen. Je nach Bundesland werden bei Säuglingen und Kleinkindern bis 24 Monate Impfquoten zwischen 58 und 76 Prozent erreicht. Bei den Senior*innen ohne chronische Grundleiden und bei Erwachsenen mit Grunderkrankungen sind es nur fünf bis 28 Prozent beziehungsweise zehn bis 26 Prozent. Ein ungenügender Wert, dabei sei die STIKO überzeugt, dass eine hohe Impfquote in den Risikogruppen dem individuellen Schutz und der Entlastung des Gesundheitssystems dienen könne.
STIKO: Keine Ausweitung der Indikation von Pneumokokken-Impfstoffen wegen Corona
Die Kontaktbeschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen, die wegen der Corona-Pandemie beschlossen wurden, zeigen aus Sicht der STIKO Schutzeffekte im Hinblick auf eine Pneumokokken-Infektion. So seien weniger ambulant erworbene Pneumokokken-Infektionen aufgetreten. Zwar wurden einzelne Fälle von Koinfektionen durch SARS-CoV-2 und Streptococcus pneumoniae in der Literatur beschrieben, allerdings weise nichts darauf hin, dass Koinfektionen mit Streptococcus pneumoniae schwere Verlaufsformen von Covid-19 bei Nicht-Risikogruppen verursachen würden.
„Vor diesem Hintergrund kann derzeit eine generelle Pneumokokken-Impfempfehlung auch in Bezug auf das mögliche Impfziel ‚Verhinderung von schweren Covid-19-Erkrankungen durch Koinfektion mit Pneumokokken‘ nicht evidenzbasiert begründet werden.“
Handlungsanweisung wegen Impfstoffknappheit
Pneumovax 23 ist derzeit nur eingeschränkt lieferbar. Die Vakzine ist nur in wechselnden Abständen verfügbar. Impftermine müssten in den Praxen entsprechend der Verfügbarkeit geplant und Patient*innen für Terminvereinbarungen kontaktiert werden.
Bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Pneumovax 23 gibt die STIKO einen Handlungshinweis: Die verbleibenden Impfstoffe sollen bevorzugt an folgende Personen verimpft werden:
- Patient*innen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten beziehungsweise Immunsuppression: zur Komplettierung der sequenziellen Impfung
- Senioren ab 70 Jahren
- Patient*innen mit chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane
Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax 23 nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden. Sollten Erwachsene dennoch alleinig mit Prevenar 13 oder Synflorix geimpft worden sein, sollte eine Impfung mit Pneumovax 23 bei Wiederverfügbarkeit in einem Abstand von minimal zwei, besser jedoch sechs bis zwölf Monaten nachgeholt werden.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Mehr aus dieser Kategorie
Paracetamol-Vergiftung: Was ist zu beachten?
Aktuell sorgt die sogenannte Paracetamol-Challenge in den Sozialen Medien für Wirbel. Doch bei der Einnahme sollten bestimmte Tageshöchstgrenzen nicht überschritten …
Digoxin bei Brustkrebs: Schutz vor Metastasen?
Mehr als jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Dann ist eine schnelle und wirksame Behandlung gefragt, …
Rezeptur 1×1: Silbernitrat
Ob Wirkstoffe, Zubereitung oder Wechselwirkungen – nicht nur bei der Beratung im HV, sondern auch in der Rezeptur ist dein …