Seit rund eineinhalb Jahren steht fest: Apotheken sollen künftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. So sieht es das Apothekenstärkungsgestez vor. Konkrete Informationen, in puncto Umsetzung, Vergütung und Start fehlten jedoch bisher. Nun fällt der Startschuss, wie die Abda informiert.
„In Zukunft werden viele Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden“, stellt die Standesvertretung in einer Pressemitteilung klar. Grundlage dafür ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das bereits seit Ende 2020 in Kraft ist und die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apotheken explizit vorsieht.
Bisher war die genaue Ausgestaltung jedoch unklar. Bis jetzt. „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf“, heißt es vom DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich.
Auch Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigt sich erfreut und sieht die pharmazeutischen Dienstleistungen als Meilenstein in der Patientenversorgung. „Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern.“ Zu den Angeboten gehören demnach laut Overwiening unter anderem:
- eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation,
- das Üben der korrekten Anwendung von Inhalativa sowie
- eine standardisierte Risikoerfassung bei Personen mit Bluthochdruck.
Welche Voraussetzungen gelten für Apotheken?
„Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können“, dämpft der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK),Thomas Benkert, die Erwartungen. Fest steht jedoch: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht“, so Benkert. BAK und Abda wollen den Kolleg:innen dafür entsprechende Hilfestellungen, Arbeitsmaterialien und Co. zur Verfügung stellen und ebenfalls noch einmal über Vergütung und Abrechnung informieren.
Pharmazeutische Dienstleistungen: Wer hat Anspruch?
Die zusätzlichen Betreuungsangebote in der Apotheke können Personen in Anspruch nehmen, die
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen,
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie),
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva),
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder
- gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten.
Die Abda-Präsidentin apelliert an die Patient:innen, dieses neue Angebot in den Apotheken unbedingt wahrzunehmen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Notfallreform: Zweite Offizin nur mit Apotheker:in
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zur Notfallreform abgegeben. Dabei geht es auch um die geplanten zweiten Offizinen und die Vergütung …
Verletzung bei Teamveranstaltung: (K)ein Arbeitsunfall?
Ob gemeinsamer Restaurantbesuch, Bowling oder die Teilnahme an einer Sportveranstaltung: Teamevents, Betriebsausflüge und andere Betriebsveranstaltungen gehören in vielen Apotheken dazu, …
Abrechnungsbetrug aufgeflogen: Apothekerin „verpfiffen“
Werden in der Apotheke bestimmte Vorschriften verletzt, besteht für PTA Handlungsbedarf. Denn machen sie dabei einfach mit, kann ihnen ebenfalls …