„Pharmazeutische Bedenken“: KKH mahnt zur Sparsamkeit
Flattert Post von der Kasse in die Apotheke, steigt der Puls – denn gute Nachrichten stecken nur selten im Kuvert. Derzeit verschickt die KKH eine „Vorabinformation“. Es geht um die „angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen.“ Im Klartext geht es um die „pharmazeutischen Bedenken“.
Wenn es um die Verwendung des Sonerkennzeichens für „pharmazeutische Bedenken“ geht, ist aus der Sicht der KKH weniger mehr. Immerhin gibt die Kasse gegenüber der Apotheke zu: „Wir wissen, dass Ihnen eine optimale Versorgung Ihrer Kunden am Herzen liegt.“ Der KKH sei es wiederum wichtig, die Apotheke bei diesem Anliegen zu unterstützen „und eine wirtschaftliche pharmazeutische Betreuung zu gewährleisten.“
Eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung werde erzielt, „wenn teure Originalpräparate durch wirkstoffgleiche preisgünstigere (z.B. rabattierte) Arzneimittel ersetzt werden“, teilt die KKH mit. Dies sei möglich, wenn aut idem nicht gesetzt ist und die Apotheke keine pharmazeutischen Bedenken unter Verwendung des entsprechenden Sonderkennzeichens äußert.
Ansprache an die Ärzte
Die KKH kündigt an, die Ärzte in der Umgebung der Apotheke in den nächsten Wochen anzusprechen, deren aut idem-Quote in den vergangenen zwölf Monaten „deutlich über der arztspezifischen Vergleichsgruppe lag.“ Die Mediziner sollen darauf hingewiesen werden, dass der Substitutionsausschluss nur „in medizinisch begründeten Einzelfällen“ vorgenommen werden darf. Die Kasse zeigt sich siegessicher: „Nach unserer Erfahrung führt diese Ansprache zu einer Änderung im Verordnungsverhalten und einem verminderten Streichen des aut idem-Merkmals.“
Appell und Belehrung an die Apotheke
„Um unseren Versicherten eine dauerhaft gute und wirtschaftliche medizinische Versorgung bereitstellen zu können, sind wir als Krankenkasse auch auf eine angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen in Ihrer Apotheke angewiesen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arzt auf die Setzung des Aut-idem-Kennzeichens verzichtet hat.“
Zu guter Letzt lässt es sich die Kasse nicht nehmen, der Apotheke die Verwendung des Sonderkennzeichens zu erklären. Pharmazeutische Bedenken bestünden nur dann, „wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im spezifischen Ausnahmefall gefährdet ist.“ Außerdem verweist die KKH auf die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG). Die spreche von der Anwendung nur im „begründeten Einzelfall“.
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